Manfred Todtenhausen

Belastungsmoratorium der Bundesregierung hilft auch Wuppertalerinnen und Wuppertalern bei den Müllgebühren

Besuch mit der Wuppertaler FDP bei der AWG im Juli 2019

Auf Grundlage des im „Abwehrschirm“ der Bundesregierung vereinbarten Belastungsmoratorium konnte die FDP-Bundestagsfraktion erreichen, dass die geplante CO2-Bepreisung des in der Wuppertal Müllverbrennungsanlage auf Korzert verbrannten Mülls um ein Jahr verschoben wurde. Und auch die bereits gesetzlich festgelegten, stufenweisen CO2-Preiserhöhungen wurden bis 2025 um jeweils ein Jahr verschoben. Auf diese neue Gesetzesregelung weißt der Wuppertaler FDP-Bundestagsabgeordnete Manfred Todtenhausen hin.

„Als Freie Demokraten unterstützen wir die Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums, die CO2-Bepreisung so praxisnah und unbürokratisch wie möglich durchzuführen. In der jetzigen Zeit mit zweistelleigen Inflationsraten wäre es unserer Meinung aber ein falsches Signal an die Menschen, zusätzliche Gebühren und Abgaben zu erheben oder sie zu erhöhen“, so Todtenhausen.

Nach dem von der damaligen Großen Koalition beschlossen Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wäre ab dem 01.01.2023 verbrannter Müll über ein sehr praxisfernes und bürokratisches Verfahren von dutzenden sogenannten ‚Inverkehrbringern‘ der CO2-Bepreisung unterworfen worden. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte nun vorgeschlagen, dieses Verfahren praxisnäher und unbürokratischer durchzuführen und den CO2-Preis über die Müllverbrennungsanlagen abzurechnen. Dies hätte für Wuppertal - nach Berechnungen der AWG - zu um rund 10% höheren Müllgebühren geführt.

Manfred Todtenhausen ergänzt: „Neben der Verschiebung der CO2-Bepreisung konnten wir als FDP aber auch durchsetzen, dass zukünftig die Speicherung von CO2 als Vermeidungsoption für Müllheizkraftwerke zugelassen wird. Dies ist ein klares Bekenntnis zu mehr Technologieoffenheit. Hier könnte ich mir durchaus vorstellen, dass die AWG gemeinsam mit dem Wuppertal Institut ein Modelllösung entwickelt.“

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