Manfred Todtenhausen

Einigung zum Bürgergeld macht gutes Gesetz noch besser

Der bergische FDP-Bundestagsabgeordnete Manfred Todtenhausen begrüßt die schnelle Einigung zwischen Ampelkoalition und Unions-Fraktion zum Thema Bürgergeld.

„Wenn dann das Bürgergeld im neuen Jahr kommt, erreichen wir endlich mehr Leistungsgerechtigkeit und Aufstiegschancen unabhängig von der Herkunft“, freut sich Todtenhausen über das Ergebnis. Denn der liberale Kern des Bürgergeldes ist die überfällige Reform der Zuverdienstregeln. Dafür haben wir Freie Demokraten jahrelang gestritten und sie auch im Vermittlungsverfahren verteidigt, indem wir eine Regelsatzerhöhung ohne mehr Arbeitsanreize strikt abgelehnt haben. Damit lohnt es sich nun deutlich stärker, sich Schritt für Schritt aus der Hilfsbedürftigkeit herauszuarbeiten und die Arbeitszeit ausdehnen.“

Nach Einschätzung der FDP-Bundestagsfraktion erfahren junge Menschen bisher bereits beim ersten selbst verdienten Geld, dass ihre Anstrengung sich auf Grund ihrer familiären Situation weniger lohnt. Wenn ein junger Mensch aus einer Hartz-IV-Familie eine Ausbildung macht, darf er aktuell nur rund 200 Euro behalten, im Bürgergeld werden es über 600 Euro sein. Anstrengung und Qualifikation müssten sich in Deutschland stärker lohnen und dafür sorge die Einigung. Gleichzeitig würde die Grundsicherung moderner, unbürokratischer und ermögliche zum Beispiel, eine Berufsausbildung nachzuholen. Das sei eine wichtige Nachricht in Zeiten des Fachkräftemangels.

„Wir haben immer gesagt: Wir sehen das demokratische Verfahren des Vermittlungsausschusses als Chance, ein gutes Gesetz noch besser zu machen. Diese Chance haben wir genutzt. Im Bürgergeld gab es auch bisher keine sanktionsfreien Zeiten. Für die FDP war immer klar, dass das Prinzip ‚Fördern und Fordern‘ gewährleistet sein muss. Die sogenannte Vertrauenszeit, die Freie Demokraten schon in den Beratungen im Sommer stark verringert hatten, entfällt nun komplett. Das ist gut, denn offenbar hat die Vertrauenszeit für öffentliche Verwirrung gesorgt.

Hingegen bleibt es bei einem ausreichend verbesserten Schonvermögen insbesondere für die Altersvorsorge. Denn wir wollen bei Wechselfällen des Lebens und Schicksalsschlägen nicht als erstes Eigenverantwortung bestrafen, wir müssen diese in Deutschland stärker belohnen. Die Karenzzeit für das Schonvermögen war uns wichtig, damit kurzfristige soziale Bedürftigkeit nicht sofort dazu führt, dass die private Altersvorsorge, Erspartes oder Wohneigentum aufgelöst werden müssen. Das ist für uns eine Frage des Respekts vor Lebensleistung. Das hilft gerade Selbstständigen“, so Todtenhausen.

Weitere Informationen:

Johannes Vogel MdB in der Plenardebatte am 10.11.22:

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Inhalt ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.