Aktuelle Informationen aus dem Bundestag von Manfred Todtenhausen, MdB
Manfred Todtenhausen

Sehr geehrte Damen und Herren,

von dem kriminellen Angriff eines Hacker auf Abgeordnete und bekannte Persönlichkeiten war ich selbst glücklicherweise nicht betroffen. Der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck hat daraus die Konsequenz gezogen, sich aus den sozialen Medien zu verabschieden. Es stimmt leider: Im Internet geht es oft polemisch und unsachlich zu. Aber als Politiker können wir uns nicht aussuchen, wo in einer Demokratie gestritten wird.

Im Zusammenhang mit einer Petition wurden einige meiner Kollegen und ich Ende letzten Jahres mit tausenden von E-Mails überschüttet, von denen viele beleidigend waren. Auch per Post und Fax erreichen mich mitunter solche Nachrichten. Ich bin überzeugt, dass ich mich davon sowieso nicht völlig abschotten kann und darf. Würde ich mich aus den sozialen Medien zurückziehen, dann würde ich mich auch von den vielen rechtschaffenen Menschen abkapseln, die diese Plattformen vernünftig nutzen - und das will ich nicht. Deshalb bin ich auch weiterhin auf Facebook, Twitter und Instagram für Sie erreichbar und ansprechbar. Hasserfüllte Kommentare halte ich aus, das gehört leider zu meinem Mandat dazu. Schlimm wird es aber, wenn aus bösen Worten schreckliche Taten werden. Für Angriffe auf Politiker, wie jüngst in Deutschland und in Polen geschehen, gibt es keine Rechtfertigung! Wir sollten uns darauf besinnen, politische Differenzen sachlich und mit Worten auszutragen, wie es sich für eine Demokratie gehört.

Herzliche Grüße

Manfred Todtenhausen

Berlin, 18.01.19

Manfred Todtenhausen, MdB, im Paul-Löbe-Haus

Meisterpflicht in ausgewählten Berufen prüfen

Die Meisterpflicht wurde zum 1. Januar 2004 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung für 53 von 94 Handwerksberufe abgeschafft durch eine Änderung der Handwerksordnung (HwO) und Schaffung einer Anlage B1 für zulassungsfreie Handwerke. Damit sollten die wirtschaftliche Entwicklung des Handwerks gestärkt, Existenzgründungen erleichtert, Arbeitsplätze gesichert sowie Impulse für neue Arbeits- und Ausbildungsplätze gegeben werden. Die Beibehaltung der Meisterpflicht für 41 Handwerke wurde speziell damit begründet, dass sie „gefahrengeneigte Handwerke“ sind, d. h., dass bei Ausübung dieser Berufe besondere Sicherheitsaspekte für die Gesundheit oder den Schutz Dritter bestehen.

Das deutsche Handwerk kritisiert 15 Jahre danach, dass die Abschaffung der Meisterpflicht in den Anlage-B1-Berufen keinen messbaren Beitrag geleistet habe, um mehr und qualifizierte Fachkräfte heranzubilden. Es plädiert dafür, die Meisterqualifikation und den Meistertitel als Qualitäts- und Qualifizierungsausweis wieder nachhaltig zu stärken, die Wiedereinführung der Meisterpflicht für ausgewählte Berufen zu prüfen und sie bei positiver Aussicht europa- und verfassungskonform auszugestalten.

Im Plenum des Deutschen Bundestages

Das sehe ich ähnlich. Für mich persönlich war es ein Fehler, die Meisterpflicht in einigen Gewerken abzuschaffen. Ausbildungszahlen und Unternehmensentwicklungen zeigen das in vielen Fällen. Deshalb habe ich Bundeswirtschaftsminister Altmaier aufgefordert: „Werben Sie auch in Europa für den Meisterbrief!“

Man kann aber nicht einfach wieder zum Zustand von 2003 zurückkehren, wie es die AfD fordert. Damals hatten wir 5 Millionen Arbeitslose in Deutschland. Die mittel- und osteuropäischen Staaten waren noch nicht Mitglied der EU, und eine Freizügigkeit gab es für deren Arbeitnehmer erst recht nicht.

Heute ist die Situation eine völlig andere. Es fehlen Facharbeitskräfte. Der demografische Wandel ist in allen Berufszweigen spürbar. Betriebe finden keine Auszubildenden. Insofern muss man nach 15 Jahren einmal genau hinschauen und sorgfältig prüfen, welche Korrekturen im Rahmen von Artikel 12 des Grundgesetzes und der EU-Dienstleistungsrichtlinie notwendig, sinnvoll und vor allem rechtlich machbar sind. Das geht aber nur durch die Einzelfallprüfung und nicht durch eine pauschale Wiedereinführung der Meisterpflicht für alle zulassungspflichtigen Handwerksberufe. Bei einer solchen Frage ist Genauigkeit wichtig, damit eine Einschränkung auch vor Gericht bestand hat. Denn Eingriffe in die Berufsfreiheit müssen begründet werden; das verlangt das Grundgesetz.

Klebekennzeichen für historische Fahrzeuge erteilen

Nur selten gelingt es der Opposition, sich im Deutschen Bundestag gegen die Regierung durchzusetzen. Aber dass es sich lohnt, gegen Widerstände anzukämpfen, beweist folgender Fall. Die CDU zeigte zunächst wenig Verständnis für den Halter eines Jaguar E-Type, der vergeblich ein Klebekennzeichen für seinen Oldtimer beantragt hatte, weil Nummernschilder gemäß Fahrzeug- Zulassungsverordnung (FZV) an einer Halterung befestigt werden müssen. Dabei gefährdet diese Art der Anbringung die zuverlässige Motorkühlung des Jaguar E-Type.

Jaguar E-Type mit Klebekennzeichen

Für mich war das Verhalten der Behörden nicht nachvollziehbar, da es viele historische Fahrzeuge mit Klebekennzeichen auf deutschen Straßen gibt und diese auch auf Fotos von Radaranlagen gut lesbar sind. Nach meiner erfolgreichen Überzeugungsarbeit stimmte der Petitionsausschuss einstimmig dafür, die Petition dem Bundesministerium für Verkehr zur Erwägung zu überweisen, um das Anliegen noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen. Vor Kurzem teilte das Verkehrsministerium mit, dass es prüfen wird, ob eine Regelung geschaffen werden kann, die dazu führt, dass Oldtimern, für die ein Gutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung vorliegt, Klebekennzeichen zugeteilt werden können, damit das historische Erscheinungsbild der Fahrzeuge gewahrt bleibt. Ich bleibe dran, damit die Vernunft über die Regulierungswut siegt.

Bürger trugen ihre Anliegen im Petitionsausschuss vor

Viermal im Jahr tagt der Petitionsausschuss öffentlich. Die Verfasser von Eingaben mit mehr als 50.000 Unterstützern können ihre Anliegen dann persönlich im Deutschen Bundestag vortragen.

Im Oktober ging es um ein Verbot besonders qualvoller Tierversuche. Die Petenten waren der Meinung, dass das deutsche Tierschutzrecht die EU-Richtlinien zu Tierversuchen nicht erfülle. Der Parlamentarische Staatssekretär im Landwirtschaftministerium, Hans-Joachim Fuchtel (CDU), beteuerte, die 2010 in Kraft getretene EU-Tierversuchsrichtlinie sei in Deutschland „eins zu eins“ umgesetzt worden. Ein generelles Verbot von Versuchsvorhaben, die der Belastungskategorie „schwer“ zuzuordnen sind, sei nach der EU-Tierversuchsrichtlinie nicht möglich, sagte Fuchtel. Wissenschaftler argumentieren, dass bestimmte Tierversuche nach wie vor nötig seien. Ein totales Verbot würde den medizinischen Fortschritt behindern, z. B. in der Krebsforschung.

Im November forderte ein Petent, die Wirkung von Methadon bei der Behandlung von Krebs in einer klinischen Studie zu erforschen. Es gibt Anzeichen dafür, dass der Drogenersatzstoff Methadon in der konventionellen Chemotherapie verstärkend wirken und die Therapiekosten senken könnte, weil Methadon im Vergleich zu anderen Schmerzmitteln in der Krebstherapie sehr preiswert ist. Der Petent sagte, die Kosten für solch eine Ergänzungsbehandlung lägen bei lediglich 300 Euro pro Patient jährlich. Nach Einschätzung von Experten würde die Forschung zu Methadon in der Krebstherapie aber mindestens drei Jahre dauern und mehrere Millionen Euro kosten. Die Bundesregierung steht der Förderung offen gegenüber.

Ablehnend äußerte sich die Bundesregierung zur Absenkung der Wochenarbeitszeit für die Beamten des Bundes. 2006 war sie von 39 auf 41 Stunden angehoben worden, um einen Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts zu leisten. Damals sei den Beamten zugesichert worden, dass bei besserer Wirtschaftslage wieder eine Absenkung erfolgen würde. Das ist bis heute nicht geschehen, obwohl seit 2014 die schwarze Null steht, beklagte eine Petentin. Eine sofortige Reduzierung der Wochenarbeitszeit würde zu einem Mehrbedarf von 6.914 Stellen und finanziellen Mehrbelastungen in Höhe von 276,5 Millionen Euro pro Jahr führen, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Stephan Mayer (CSU). Er sah sich nicht in der Lage, eine Zusage zu machen, wann es zu einer Senkung der Arbeitszeit kommen wird.

Unterstützung signalisierte die Bundesregierung für Bemühungen auf europäischer Ebene, unsinnige Plastikverpackungen zu verbieten. Der Parlamentarische Staatssekretär im Umweltministerium, Florian Pronold (SPD), sagte, dass die dualen Systeme künftig auch unterscheiden sollen, wie sinnvoll eine Verpackung ist. In Deutschland hat Anfang 2019 das Verpackungsgesetz die bisherige Verpackungsverordnung abgelöst. Es zielt auf eine Verdopplung der Plastik-Recyclingquote ab. Ein Petent hatte im Dezember 2018 eine signifikante Erhöhung der Gebühren für biologisch nicht abbaubare Lebensmittelverpackungen gefordert, was Staatssekretär Pronold skeptisch beurteilte, denn man kann sie nicht uneingeschränkt durch biologisch abbaubare Verpackungen ersetzen. Außerdem könnten Verbraucher den Eindruck bekommen, biologisch abbaubare Verpackungen könnten einfach so weggeworfen werden. Das ist aber nicht der Fall. Vielmehr benötigen sie bei der Entsorgung eine spezielle biologische Behandlung.

Um die Behandlung psychisch kranker Menschen ging es am 14. Januar 2019. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will, dass Betroffene schneller einen Termin bei einem Psychotherapeuten bekommen und hat dazu das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) auf den Weg gebracht. Darin ist eine „gestufte und gesteuerte Versorgung für die psychotherapeutische Behandlung“ vorgesehen. Patienten sollen zukünftig erst mit einem Sachverständigen sprechen, der dann entscheidet, ob und wie dringend sie eine Therapie brauchen. Der Petent befürchtet, dass dadurch eine zusätzliche Hürde für Patienten entsteht. „Wie soll ein Patient denn jemandem, den er nur einmal sieht, seine ganze Geschichte anvertrauen?“, fragte der Verhaltenstherapeut. Aus seiner Berufserfahrung weiß er, dass es lange dauern kann, bis ein Patient Vertrauen zu seinem Therapeuten aufbaut. Er fordert deshalb mehr Kassenzulassungen für Psychotherapeuten, besonders im ländlichen Raum. Nur das Angebot zu erhöhen, ohne die Steuerung zu verbessern, werde „nicht zu einer besseren Versorgungssituation führen“, antwortete Minister Spahn, der persönlich in den Ausschuss gekommen war. Wir Freie Demokraten sehen seinen Gesetzentwurf ähnlich kritisch wie der Petent und werden uns für Änderungen stark machen.

Populisten missbrauchten Petitionen für ihre Zwecke

Die ehemalige Bundestagsabgeordnete Vera Lengsfeld forderte den Deutschen Bundestag auf, „die Rechtmäßigkeit an den deutschen Grenzen wieder herzustellen“. Sie behauptete, seit dem 5. September 2015 herrsche in Deutschland ein Ausnahmezustand, ausgelöst durch die Entscheidung von Kanzlerin Merkel, die Grenze zu öffnen. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU), stellte am 8. Oktober 2018 im Petitionsausschuss klar, die Grenzen im Schengen-Raum seien bereits vorher offen gewesen und wies den Vorwurf zurück, durch die Aufnahme der Flüchtlinge aus Ungarn in jener Nacht sei Recht gebrochen worden.

Christian Lindner, der Angela Merkel 2015 für ihre Flüchtlingspolitik früh kritisiert hatte, teilt diese Auffassung. Am 18. Oktober 2018 erläuterte er im Interview-Podcast „Alles gesagt?“ der ZEIT: „Es wird ja immer gesagt, Frau Merkel habe rechtswidrig gehandelt – hat sie nicht. Die Dublin-Verträge lassen zu, dass ein Land souverän entscheidet, wir treten ein in die Verpflichtung eines anderen Mitglieds der Europäischen Union. Und das machen wir aus humanitären Gründen an diesem Wochenende, weil wir die Zustände, die wir dort am Bahnhof sehen, nicht zulassen können. Das halte ich für richtig und vertretbar.“ Gleichzeitig machte Lindner deutlich, dass die Regelung zu lange Bestand hatte: „Aber am Montag hätte man sagen müssen: Ab jetzt gelten die alten Dublin-Regeln. Wir weisen ab jetzt wieder an der deutschen Grenze Asylbewerber aus europäischen Nachbarstaaten ab.“

Tatsächlich wurde der Ausnahmezustand an den deutschen Grenzen im März 2016 beendet. Durch das EU-Türkei-Abkommen wurde sichergestellt, dass man von der Türkei aus nicht mehr über die Ägäis nach Griechenland gelangt – und von dort nach Deutschland. Und die Balkanroute wurde von Süden aus geschlossen, indem Slowenien, Kroatien, Serbien und Montenegro beschlossen, nur noch Flüchtlinge mit gültigen Reisepässen einreisen zu lassen, die in dem jeweiligen Land Asyl beantragen wollten. Die Grenzen im Schengen-Raum sind weiterhin offen, aber die Anzahl der Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, ist drastisch gesunken. Im Rekordjahr 2015 kamen 890.000 Flüchtlinge zu uns. 2016 waren es noch rund 280.000. Im Jahr 2017 wurde mit knapp 187.000 in etwa wieder das Niveau von 2014 erreicht.

Obwohl Frau Lengsfeld diese Entwicklungen in den letzten Jahren ignoriert hat, wurde mit ihrer Petition in den sozialen Netzwerken erfolgreich Stimmung gemacht. Angestachelt von diesem Propaganda-Coup hat ein Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten eine Petition gegen den UN-Migrationspakt verfasst, die ebenso realitätsfern war, falsche Behauptungen enthielt und Angst schürte. Dabei gehören Anliegen von Fraktioen eigentlich ins Plenum des Bundestags.

Wenn eine Fraktion ein Gremium, welches speziell als Ansprechpartner für die Bürger da ist, dazu ausnutzt, um Stimmung für ihre populistische Politik zu machen, dann ist das einfach nur schäbig. Hierdurch hat sie die Arbeit des Ausschusses maßgeblich beeinträchtigt. Ziel war es, möglichst öffentlich andere Fraktionen dazu zu zwingen, ihren Anträgen zu folgen, und wenn das nicht passierte, diesen Fehlverhalten vorwerfen zu können. Mehrere Wochen lang waren wir damit beschäftigt zu verhindern, dass dem Ausschuss durch diese Aktionen Schaden zugefügt wird. Es gab in jeder Obleuterunde des Petitionsausschuss immer wieder neue Diskussionen.

Eigentlich gibt es klare Regeln, an die sich stets alle gehalten haben. Jetzt aber wurden diese Regeln von der AfD zum eigenen Nutzen auslegt. Es war ein Lehrstück darüber, wie Populisten Politik machen. Jedenfalls dann, wenn man so reagiert, wie es erwartet wird. Eine Erfahrung die mir zeigt: Gelassenheit hilft dabei, ein Bashing durch Radikale auszuhalten. Denjenigen, die immer sagen, man müsse mit der AfD auf Augenhöhe agieren, sei gesagt: Diese Fraktion nutzt jedes Entgegenkommen oder Nachgeben hemmungslos aus. Ich werde auch in Zukunft nicht über deren Stöckchen springen, sondern mich weiter konsequent für die Bürger unseres Landes einsetzen.

Bergisches Wiedersehen im Bundestag

In der Anhörung des Kommunalausschusses des Deutschen Bundestages über die Altschulden vieler Städte gab es am Mittwoch ein bergisches Wiedersehen.  Als Vertreter des Aktionsbündnisses „Für die Würde der Städte“ nahmen die Kämmerer von Remscheid und Wuppertal, Sven Wiertz und Dr. Johannes Slawig, an der Sitzung teil. Für die FDP-Bundestagsfraktion durfte ich die fragen in der Anhörung stellen..

Gruppenbild nach der Anhörung im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen

Ein weiteres Thema war dabei auch die Zukunft der Grundsteuer. Wir als Freie Demokraten befürchten, dass auf Grund der Auseinandersetzung hierzu innerhalb der Großen Koalition am Ende nur ein schlechter Kompromiss gefunden wird.

Über 50.000 Fahrzeuge im Bergischen Städtedreieck von Dieselfahrverboten betroffen

Über 50.000 Dieselfahrer im Bergischen Städtedreieck stehen vor einem wirtschaftlichen Totalschaden und einer völlig unverhältnismäßigen Beschränkung ihrer Mobilität durch Fahrverbote. Das jahrelange Nichtstun der großen Koalition in Berlin, die spätestens seit Anfang 2015 wusste, dass solche Fahrverbotsbeschränkungen drohten, müssen sie nun ausbaden. Die Maßnahmen der Bundesregierung kommen viel zu spät und gehen nicht weit genug, um noch zeitnah eine Wirkung zu erzielen. Für die privaten PKW-Halter gibt es weiterhin kein schlüssiges Konzept. Dabei sind sich alle einig, dass sie mit Abstand den größten Hebel zur Senkung der Schadstoffemissionen bilden. Bundesverkehrsminister Scheuer hat hier einen Ansatz bisher leider erfolgreich blockiert.

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