Informationen aus dem Bundestag von Manfred Todtenhausen, MdB
Manfred Todtenhausen

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute hat der Deutsche Bundestag intensiv und kontrovers über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes gestritten. Unter dem Titel „Bundesnotbremse“ sollen damit Schulschließungen, Ausgangssperren, Geschäftsschließungen und andere Einschränkungen ab bestimmten Inzidenzwerten bundesweit festgeschrieben werden. Als FDP-Bundestagsfraktion haben wir bereits seit Monaten ein Gesetz gefordert, in dem bundeseinheitlich und klar Öffnungs- und Einschränkungsmaßnahmen geregelt werden. Inhaltlich gibt es aber natürlich Differenzen zur Regierungskoalition, was in das Gesetz hinein gehört.

Nachdem die GroKo also monatelang ein solches Gesetz als überflüssig abgelehnt hat, konnte es auf einmal nicht schnell genug gehen. In der vergangenen Woche hat die Regierungskoalition dann von der Opposition gefordert, das Gesetz in einem Schnellverfahren ohne Beratung in den Ausschüssen durchzuwinken. Christian Lindner und wir als ganze FDP-Bundestagsfraktion sind vom CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus kräftig beschimpft worden, weil wir auf ein reguläres Gesetzgebungsverfahren bestanden haben.

Am Wochenende haben dann offensichtlich die Abgeordneten der Koalition nach der Expertenanhörung den von der Bundesregierung formulierten Gesetzentwurf zum ersten Mal richtig gelesen und gemerkt, dass die Kritik der FDP vielleicht in Teilen doch gerechtfertigt ist. Daher haben sie dann noch umfangreiche Änderungen an dem Gesetz vorgenommen. Einen Dank an die FDP, dass man die Zeit dafür bekommen hat - oder gar eine Entschuldigung -, gab es natürlich von der Union nicht.

Als Abgeordnete der Freien Demokraten werden wir jetzt mit einer Verfassungsbeschwerde das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht  überprüfen lassen.


Ihr

Manfred Todtenhausen

 

 

Christian Lindner in der Generaldebatte am vergangenen Freitag

Christian Lindner

Was jetzt im Gesetz steht

Hier einmal stichpunktartig die neuen gesetzlichen Regelungen, die ab einer Inzidenz von 100 im Kreis oder in der kreisfreien Stadt gelten:

  • Sowohl im öffentlichen Raum als auch in der eigenen Wohnung dürfen sich nur ein Haushalt mit einer weiteren Person (plus dazugehörige Kinder bis zu 14 Jahren) treffen. Bei Trauerfeiern dürfen sich ausnahmsweise 30 Personen treffen.
  • Es gilt eine Ausgangssperre ab 22 Uhr; zwischen 22 und 24 Uhr darf man sich „zur körperlichen Bewegung“ einzeln im Freien aufhalten.
  • Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Clubs, Wettannahmestellen und ähnliches werden geschlossen.
  • Der Einzelhandel wird mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften, Reformhäusern, Drogerien, Apotheken, Zeitungsverkäufer, Buchhandlungen, Blumenläden und ähnlichem geschlossen.
  • Ein Einkauf mit Termin („Click&Meet“) ist nur bis zu einer Inzidenz von 150 erlaubt.
  • Die Abholung von bestellten Waren („Click&Collect“) ist entgegen der ursprünglichen Pläne doch gestattet.
  • Bei den geöffneten Geschäften wird die zugelassene Kundenzahl halbiert: bis 800 qm Ladenfläche darf auf 20 qm/Kunde; ab dem 41. Kunden werden weitere 40 qm/Kunde benötigt.
  • Theater, Kinos, Museen und ähnliches sind geschlossen. Außenbereich von Zoos und botanischen Gärten dürfen mit vorherigem Schnelltest besucht werden.
  • Sport ist nur kontaktlos alleine, zu Zweit oder mit dem eigenen Haushalt erlaubt; Mannschaftsport nur für Berufs- und Leistungssportler. Kinder bis 14 Jahren dürfen in Gruppen bis zu 5 Kindern kontaktlosen Sport betreiben.
  • Gaststätten sind geschlossen.
  • Frisöre dürfen nur mit Testpflicht und FFP2-Maskenpflicht betrieben werden.
  • In Bussen und Taxen dürfen nur 50% der Plätze besetzt werden und es gilt eine FFP2-Maskenpflicht für die Fahrgäste bzw. eine Medizinische-Masken-Pflicht für das Personal..
  • Touristische Übernachtungen sind untersagt.
  • An Schulen und Hochschulen darf nur Wechselunterricht durchgeführt werden; ab einer Inzidenz von 165 ist der Präsenzunterricht ganz untersagt.

Wer es genau wissen will: Der Gesetzentwurf (Drucksache 19/28444) ist unter Berücksichtigung des Änderungsantrages der GroKo (Drucksache 19/28692) beschlossen worden.

 

Änderungsanträge der Fraktion der Freien Demokraten

Wir haben natürlich nicht nur „Nein“ gesagt, sondern eine ganze Reihe von Änderungsanträge zu dem Gesetz gestellt, die aber von der GroKo allesamt abgelehnt wurden:

  • Ausnahmeregelung für bereits geimpfte Personen (Drucksache 19/28752)
  • Streichung der nächtlichen Ausgangssperre (Drucksache 19/28753)
  • Zulassung von Einkaufen mit Termin (sog. „Click&Meet“) auch bei einer Inzidenz von über 150 (Drucksache 19/28754)
  • Einschränkungen nicht nur an der Inzidenz, sondern auch an anderen Kriterien wie der Impfquote, der Kapazität von Intensivbetten oder der Clusterbildung bei Ausbrüchen - wie zum Beispiel einen einzelnen Betrieb - koppeln (Drucksache 19/28755)
  • Zulassung von örtlichen Modellprojekten mit strengen Schutzmaßnahmen und besonderen Testkonzepten (Drucksache 19/28756)
  • Begrenzung der Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung und Verhinderung einer Einschränkung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Drucksache 19/28757)

Und zusammenfassend haben wir noch einen Entschließungsantrag als Alternative zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes eingebracht, in dem wesentliche Verbesserungsnotwendigkeiten aufgeführt sind (Drucksache 19/28761).

Zu einigen der Anträge hat es heute namentliche Abstimmungen gegeben. Die Ergebnisse können Sie hier nachlesen. Bemerkenswert ist, wie die Grünen heute durch konsequente Enthaltung bei allen Abstimmungen aufgefallen ist. 

 

Unsere gesundheitspolitische Sprecherin Christine Aschenberg-Dugnus in der heutigen Debatte

Christine Aschenberg-Dugnus

Unser stellv. Fraktionsvorsitzender Stephan Thomae in der heutigen Debatte

Stephan Thomae

Debatte in Wuppertal

Bereits gestern morgen hatte ich mich deutlich zur Situation in Wuppertal positioniert. Es kann nicht sein, dass wir einerseits Grundrechte einschränken, auf der anderen Seite die bestehenden Hygiene-Regeln nicht durchgesetzt werden. Beispielhaft habe ich die Berliner Straße genannt - das gilt aber leider auch in anderen Stadtquartieren. Gestern hat mein Büro auch eine ganze Reihe von schriftlichen Rückmeldungen als Reaktion auf den Bericht bei Radio Wuppertal erhalten, in denen Menschen schildern, dass sie das einerseits auch täglich so sehen und das Ordnungsamt auf Anrufe nicht reagiert. 

Gegen die Wuppertaler Ausgangssperre hat die FDP-Ratsfraktion sehr deutlich Stellung bezogen, was sowohl in der Lokalzeit Bergisch Land und heute auf der Titelseite des WZ-Lokalteils gewürdigt wurde.

Berliner Straße

Bundestagswahl in fünf Monaten

Ganz herzlich möchte ich Dr. Robert Weindl gratulieren, der am Freitag als Direktkandidat für den Bundestagswahlkreis Remscheid - Solingen - Wuppertal II gewählt wurde und damit seine Bereitschaft erklärt hat, noch einmal zusätzlich viel Arbeit für die Partei zu leisten. Herzlichen Dank!

Alle NRW-Kandidaten für die Bundestagswahl am 26. September gibt es auf dem Youtube-.Kanal der FDP NRW. Und mit den aktuellen Umfragen gibt es auch die berechtigte Hoffnung, dass wir ein paar neue Gesichter nach Berlin schicken können.

Dr. Robert Weindl
Facebook
X
Instagram
Linkedin