Hier einmal stichpunktartig die neuen gesetzlichen Regelungen, die ab einer Inzidenz von 100 im Kreis oder in der kreisfreien Stadt gelten:
- Sowohl im öffentlichen Raum als auch in der eigenen Wohnung dürfen sich nur ein Haushalt mit einer weiteren Person (plus dazugehörige Kinder bis zu 14 Jahren) treffen. Bei Trauerfeiern dürfen sich ausnahmsweise 30 Personen treffen.
- Es gilt eine Ausgangssperre ab 22 Uhr; zwischen 22 und 24 Uhr darf man sich „zur körperlichen Bewegung“ einzeln im Freien aufhalten.
- Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Clubs, Wettannahmestellen und ähnliches werden geschlossen.
- Der Einzelhandel wird mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften, Reformhäusern, Drogerien, Apotheken, Zeitungsverkäufer, Buchhandlungen, Blumenläden und ähnlichem geschlossen.
- Ein Einkauf mit Termin („Click&Meet“) ist nur bis zu einer Inzidenz von 150 erlaubt.
- Die Abholung von bestellten Waren („Click&Collect“) ist entgegen der ursprünglichen Pläne doch gestattet.
- Bei den geöffneten Geschäften wird die zugelassene Kundenzahl halbiert: bis 800 qm Ladenfläche darf auf 20 qm/Kunde; ab dem 41. Kunden werden weitere 40 qm/Kunde benötigt.
- Theater, Kinos, Museen und ähnliches sind geschlossen. Außenbereich von Zoos und botanischen Gärten dürfen mit vorherigem Schnelltest besucht werden.
- Sport ist nur kontaktlos alleine, zu Zweit oder mit dem eigenen Haushalt erlaubt; Mannschaftsport nur für Berufs- und Leistungssportler. Kinder bis 14 Jahren dürfen in Gruppen bis zu 5 Kindern kontaktlosen Sport betreiben.
- Gaststätten sind geschlossen.
- Frisöre dürfen nur mit Testpflicht und FFP2-Maskenpflicht betrieben werden.
- In Bussen und Taxen dürfen nur 50% der Plätze besetzt werden und es gilt eine FFP2-Maskenpflicht für die Fahrgäste bzw. eine Medizinische-Masken-Pflicht für das Personal..
- Touristische Übernachtungen sind untersagt.
- An Schulen und Hochschulen darf nur Wechselunterricht durchgeführt werden; ab einer Inzidenz von 165 ist der Präsenzunterricht ganz untersagt.
Wer es genau wissen will: Der Gesetzentwurf (Drucksache 19/28444) ist unter Berücksichtigung des Änderungsantrages der GroKo (Drucksache 19/28692) beschlossen worden.