Manfred Todtenhausen

Allgemeines Verkaufsverbot für den Einzelhandel an Sonntagen muss gelockert werden

Döppersberg in Wuppertal

Zur Forderung des Handelsverbands Deutschland (HDE) nach flexibleren Öffnungszeiten von Geschäften speziell an Sonntagen und zur Lage bei kleinen und mittleren Betrieben im stationären Einzelhandel erklärt der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für den Einzelhandel, Manfred Todtenhausen MdB:

„Große Handelsfirmen und der E-Commerce wachsen derzeit überdurchschnittlich, während bei kleinen Fachgeschäften das Stimmungsbarometer wechselhaft bleibt. Grund sind Kosten- und Bürokratiebelastungen, die insbesondere Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten überproportional belasten. Gleichzeitig
benachteiligt die allgemeine Sonntagsruhe den stationären Einzelhandel gegenüber dem Online-Handel: Während der Online-Handel an Sonntagen seinen größten Umsatz macht, ist die Sonntagsöffnung des stationären Handels immer wieder ein
Klagegrund vor Gericht und wird zumeist sehr restriktiv behandelt.

Hier setzen wir Freien Demokraten im Bundestag mit unserem Antrag an: Wir fordern die Bundesregierung auf, im Rahmen der anstehenden GWB-Novelle sehr zeitnah für eine weitergehende kartellrechtliche Gleichbehandlung von stationärem und Online-Handel zu sorgen und gleichzeitig darauf hinzuwirken, das allgemeine Verkaufsverbot für den Einzelhandel an Sonntagen gemäß den verfassungsmäßigen Vorgaben nach Art. 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Art. 139 der Weimarer Reichsverfassung zu lockern und hierbei für Rechtssicherheit zu sorgen.

Außerdem brauchen gerade kleine und mittlere Handelsbetriebe Reformen bei Steuern und Abgaben, um im aktuellen Strukturwandel gegenüber dem reinen Online-Handel bestehen und in Zukunft von der Digitalisierung profitieren zu können. Handlungsbedarf gibt es insbesondere bei der Unternehmensbesteuerung: So wirken sich die Hinzurechnungsregelungen bei der Gewerbesteuer in vielen Fällen krisenverschärfend aus. Gleichzeitig sind noch immer die Kosten für die Energiewende ungerecht verteilt und belasten über die EEG-Umlage Händler und Privatverbraucher überproportional. Zudem ist die Zukunftsfähigkeit bedroht, wenn der digitale Wandel an den Handelsunternehmen vorbei geht. Der stationäre Handel muss zukünftig noch stärker digital aufgestellt sein, um gegen die Konkurrenz großer Online-Händler bestehen zu können. Daher braucht es vielfältige innovative Konzepte, die eine Verbindung von digitalem und stationärem Handel schaffen. Bisher sind viele Einzelhandelsunternehmen noch zurückhaltend, was die Integration digitaler Angebote anbelangt. Hier muss die Förderung ansetzen, damit mit nötigem technischem Know-how und Digitalisierungsstrategien und -konzepten alle Potenziale bestmöglich genutzt werden können.“

Antrag der FDP-Bundestagsfraktion: