Manfred Todtenhausen

Bund muss bei Rückzahlungsforderung der Corona-Soforthilfe die Abrechnungsmöglichkeiten für Betriebe verbessern

Zur Entscheidung der NRW-Landesregierung, sich für verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten bei der NRW-Soforthilfe 2020 einzusetzen und zunächst das Rückmeldeverfahren anzuhalten, erklärt der Vorsitzende der AG Mittelstand und Handwerk der FDP-Bundestagsfraktion, Manfred Todtenhausen MdB:

„Es kann bei einem kurzfristigen Sofortprogramm wie den Corona-Hilfen des Bundes zu Irritationen bei der Abrechnung und den Rückzahlungsformalitäten kommen. Das trifft bei vielen Unternehmen besonders auf die Personalkosten zu, die nicht vom Kurzarbeitergeld abgedeckt werden, sowie die Abrechnung von gestundeten Zahlungen. Es zeigt sich erst jetzt, wie belastend sich das auswirkt. Im Sinne der betroffenen Betriebe müssen diese Unklarheiten so gelöst werden, dass die Hilfen sowohl ihren Zweck erfüllen als auch nachkontrolliert werden können. Wenn die Länderverwaltungen, die diese Prozesse - also Beantragung, Bewilligung und Abrechnung - im Auftrag des Bundes übernommen haben, nun feststellen, dass es noch Klärungsbedarf gibt, so muss der Bund ihnen in dieser Frage schnellstens entgegenkommen.

Aus diesem Grunde begrüße ich das Vorhaben der NRW-Landesregierung und ihres Wirtschaftsministers Andreas Pinkwart, offene Punkte gemeinsam mit der Bundesregierung zu erörtern und  daher das  Rückmeldeverfahren bis zur Klärung dieser Fragen anzuhalten. Denn eines ist klar: Wir gewinnen den Kampf um die Stabilisierung und Stärkung gerade unserer mittelständischen Wirtschaft nur gemeinsam und nicht gegen sie. Da nehme ich die Bundesregierung beim Wort, wenn sie von ‚Corona-Patriotismus‘ spricht. Das gilt eben auch für die, die unser Land am Laufen halten: die Betriebe aus Handwerk und Mittelstand in allen Regionen unseres Landes. Alternativ dazu eine Pleitewelle zu riskieren, hielte ich für ein wirtschaftliches Desaster.“

Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums NRW