Bundesregierung darf ausbildende Betriebe bei der Integration von Flüchtlingen nicht alleine lassen
Der Handwerksexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Manfred Todtenhausen, fordert Bundesinnenminister Horst Seehofer auf, die rechtlichen Hindernisse bei der beruflichen Integration hier lebender Flüchtlinge ernst zu nehmen und zu beseitigen. Auf eine Anfrage Todtenhausens hin hatte das Innenministerium am 16. Juli 2018 erklärt, dass es keine Kenntnisse über die Ausbildungssituation von Flüchtlingen in Deutschland habe und ihm auch keine Erkenntnisse über rechtliche Probleme vorlägen.
„Diese Antwort zeigt, wie planlos die Große Koalition immer noch agiert. Sie soll endlich ihren Job machen, statt sich in wahlkampfgetriebenen Streitereien um Symbol-Themen zu ergehen. Unternehmen suchen händeringend Personal und Arbeitsplätze sind der Schlüssel für Integration“, so Manfred Todtenhausen.
„Es ist schon dramatisch, wenn der Präsident des Zentralverbands des Handwerks mangelnde Rechts- und Planungssicherheit für die Betriebe beklagt und die Bundesregierung jegliche Kenntnis darüber leugnet“, kritisiert Manfred Todtenhausen. „Die Bundesregierung tappt offensichtlich völlig im Dunklen, was das Abbrechen von möglicherweise erfolgreichen Integrationsbemühungen der Ausbildungsbetriebe angeht. So fördert man keine Integration der Willigen, sondern schafft Unmut auf allen Seiten.“
Aus dem Handwerk wird besonders kritisiert, dass die sogenannte 3+2-Regelung nicht einheitlich angewandt wird, während einer Einstiegsqualifikation kein Abschiebungsschutz besteht, die Qualitätsstandards der Sprachkurse unzureichend kontrolliert werde und dass die bürokratischen Hürden durch eine mangelhafte Zusammenarbeit der beteiligten Behörden für ausbildungswillige Betriebe zu hoch seien.
Todtenhausen zeigt sein Unverständnis darüber, dass einerseits ausgiebig über die Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines Gefährders diskutiert wird, während andererseits schulisch und beruflich gut integrierte Flüchtlinge abgeschoben werden: „Deutschland braucht dringend ein Einwanderungsgesetz, das zwischen Asyl, subsidiärem Bleiberecht und qualifizierter beziehungsweise qualifizierender Einwanderung durch den sogenannten Spurwechsel, wie ihn Schweden praktiziert, unterscheidet. Dafür muss es endlich einen Integrationsgipfel geben, den die Bundesregierung koordiniert und zu dem sie einlädt. Es geht nicht an, dass sie sich ihrer Verantwortung entzieht und sich auf den Beobachterstatus zurückzieht.“