Manfred Todtenhausen

Bundesregierung handelt bei der Erstattung von Kosten für freiwillige Fluthelfer genauso bürokratisch wie bei den Corona-Wirtschaftshilfen

Beim Besuch im „Landhaus Bilstein“ in Wuppertal-Beyenburg am 11.09.21.

„Uns allen ist bewusst: Die Betroffenen der katastrophalen Flut Mitte Juli brauchen noch lange Hilfe - sei es in Form anpackender Hände und von technischem Hilfsmaterial, sei es in Form von finanziellen Mitteln im Rahmen des Wiederaufbaufonds, wie sie der Bundestag  Anfang September in seiner letzten Sitzung beschlossen hat. Wer dabei aber vergessen wird, das sind die vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer, die vielfach ihren Urlaub für spontane Unterstützungsaktionen in den von der Flut betroffenen Gebieten verwandt haben und ohne Umschweife dorthin gefahren sind, wo sie am dringendsten gebraucht und von der einheimischen Bevölkerung herzlich begrüßt und dankbar in Anspruch genommen wurden.

Allerdings hat es die Bundesregierung bis jetzt versäumt, unbürokratisch möglichen finanziellen Aufwand wie Fahrtkosten, Unterbringung oder auch nur einen Teil der Verpflegung zu erstatten. Auf meine schriftliche Frage hin teilte das Bundesfinanzministerium mit, dass davon ausgegangen werden könne, dass „viele freiwillig erbrachte Hilfen und Unterstützungsleistungen dabei nicht in Erwartung der Entschädigung für die Leistungen erbracht werden.“ Stattdessen müssten die Geschädigten der Flut für ihre Helfer bei Bedarf den Antrag stellen, weil eine Anspruchsgrundlage für sogenannte beauftragte Unternehmen oder Personen nicht vorgesehen sei. Hierbei zeigt sich wieder das komplizierte Denken der Verwaltung, statt - wie wir Freien Demokraten es vorgeschlagen hatten - für die Verwaltung des nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ einen zentralen „Sonderbeauftragten für den Wiederaufbau“ zu benennen, der sicher zu einer einfachen Entschädigungslösung gekommen wäre, mit der man allen Betroffenen schnell und einfach helfen könnte.

Auch in diesem Punkt muss sich die amtierende Bundesregierung messen lassen: Es reicht nicht, auf die Länder und auf mögliche Antragsverfahren zu verweisen. Viel einfacher wäre es, den Einsatz der Menschen zum Beispiel in Form einer einfachen, pauschalen Steuergutschrift zu honorieren. Denn eines haben wir doch bereits bei den Corona-Hilfen gesehen: Zu viel Bürokratie und zu komplizierte Verfahren kosten vielen Menschen Zeit und Chancen auf tatsächliche Hilfen. Damit sollte einmal Schluss sein - gerade in der Notsituation, in der sich viele immer noch befinden und die Hilfsbereitschaft vielerorts weiterhin gebraucht wird, bevor der Winter anfängt.“