Bundesregierung muss Hilferufe aus dem Einzelhandel endlich ernst nehmen - FDP fordert schnelle Auszahlung der Überbrückungshilfen und Öffnungsperspektiven für die Zeit nach dem Shutdown
Wie das Statistische Bundesamt heute mitteilte, hat der Einzelhandel in Deutschland im vergangenen Jahr preisbereinigt gut vier Prozent mehr umgesetzt als 2019. Zu den Profiteuren der Corona-Krise gehörte vor allem der Online- und Versandhandel, auf den viele Verbraucher angesichts der Shutdowns auswichen. Er kam in den ersten elf Monaten auf ein Umsatzwachstum von 24 Prozent. Für Manfred Todtenhausen, den Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für den Einzelhandel, ist dies keine Entwarnung: „Wir dürfen uns nicht täuschen lassen. Im letzten Jahr hat der Einzelhandel in der City - also die typischen Geschäfte für Bekleidung, aber auch der Fachhandel - unter den Folgen der Corona-Schließungen extrem gelitten. So brach allein der Handel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren von Januar bis November um über 21 Prozent zum Vorjahreszeitraum ein. Die Läden brauchen jetzt schnell und unbürokratisch Liquidität.“ Deshalb müssten die versprochenen Abschlagszahlungen endlich ankommen und die Hilfen so umgestellt werden, dass die Betriebe für entgangene Gewinne ausreichend entschädigt werden. „Wenn der Staat schon die Gewerbetätigkeit verbietet, dann reichen die Vorschläge der Bundesregierung nicht aus, lediglich Fixkosten nach dem Katalog der Überbrückungshilfe III - also Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, Abschreibungen bis zu einer Höhe von 50 Prozent sowie weitere fortlaufende betriebliche Fixkosten - zu erstatten.“ Wo kein ausreichender Gewinn sei , da könne auch keine Abschreibung stattfinden - ganz zu schweigen von den Lebenshaltungskosten, die Unternehmerinnen und Unternehmer nicht erstattet bekommen: „Während die Gastronomie gleichzeitig 75 Prozent ihrer Umsätze erlöst bekommt, bleiben die Händler auf ihrer bestellten Ware sitzen und gucken vielfach in die Röhre“, so der Abgeordnete aus Wuppertal.
Wie der Einzelhandelsverband berichtet, hätten viele Handelsunternehmen, die von dem zweimaligen Lockdown betroffen sind, ihr Eigenkapital weitgehend aufgezehrt und benötigten deshalb jetzt umgehend wirtschaftliche Unterstützung. Hierzu Todtenhausen weiter: „Wir können nicht zusehen, wie bis zu 50.000 Geschäfte mit über 250.000 Mitarbeitern vom Aus bedroht sind und damit auch eine Verödung der Innenstädte voranschreitet. Gerade jetzt sind schnelle Hilfe und positive Signale für die Fachgeschäfte in den Stadtzentren mit ihren vielen Arbeits- und Ausbildungsplätzen gefragt.“ Insbesondere inhabergeführte Fachgeschäfte des stationären heimischen Einzelhandels müssten in Zeiten von und vor allem nach Corona im Wettbewerb mit dem Handel auf großen digitalen Einkaufsplattformen mithalten können, um nicht weiter verdrängt zu werden. Reformbedarf gibt es Todtenhausen zufolge besonders bei der Unternehmensbesteuerung: So wirkten sich die Hinzurechnungsregelungen bei der Gewerbesteuer in vielen Fällen krisenverschärfend aus. Zusätzlich unterstütze die FDP-Bundestagsfraktion schon lange das Anliegen, die Öffnung an Sonntagen flexibel zu ermöglichen. So fordert sie, das allgemeine Verkaufsverbot für den Einzelhandel an Sonntagen zu lockern und hierbei für Rechtssicherheit zu sorgen. Todtenhausen erwartet von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, dass dieser seinen Ankündigungen aus dem Juni und Oktober „endlich Taten folgen lässt und eine Vorlage für die Angleichung des Grundgesetzes einbringt.“ Ansonsten sei die Drohung des Einzelhandelsverbandes HDE, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, eine allzu logische und nachvollziehbare Konsequenz, um im Fall des fairen Wettbewerbs zu einer Klärung und Bewegung in der Frage des notwendigen Anlassbezugs zu kommen. Zur Förderung des Einzelhandels trügen darüber hinaus besondere Programme bei, die den Ausbau hybrider Geschäftsmodelle und technologische Beratung für den Einzelhandel durch Verbände, Kammern, Beratungsstellen und Hochschulen förderten.