Bürokratie beim Mindestlohngesetz abbauen
Der bergische FDP-Bundestagsabgeordnete Manfred Todtenhausen hat gemeinsam mit seinem Thüringer Kollegen Thomas L. Kemmerich einen Antrag zur Entbürokratisierung der Mindestlohndokumentation in den Bundestag eingebracht.
„Was die Betriebe beim Mindestlohn am meisten nervt, ist die umfangreiche Dokumentationspflicht“, erläutert Manfred Todtenhausen den Anlass des Antrags. “Das gilt gerade für kleine Handwerksbetriebe, denn sie haben keine eigene Personalstelle. Die müssen das dann häufig am Wochenende zusätzlich bearbeiten. Die gefühlte Kriminalisierung und das Misstrauen, das ihnen von staatlicher Seite entgegen schwappt, ist kontraproduktiv und schreckt leider viele ab. Das war schon bei der Vorziehung der Sozialversicherungsbeiträge so, und das ist es hier wieder. Da ist das Ende der Fahnenstange erreicht.“
Nach Auskunft der Mindestlohnkommission verliefen im Jahr 2017 gut 92% der Arbeitgeberprüfungen ohne Beanstandungen der Mindestlohnaufzeichnung. Andererseits beklagen aber zwei Drittel der Unternehmen eine erhebliche bürokratische Belastung. Nach Ansicht der FDP muss diese bürokratische Belastung gesenkt werden.
Die Fraktion der Freien Demokraten kritisiert insbesondere
- die sehr kurze Frist für die Erstellung der Aufzeichnungen und deren Umfang.
- dass bei geringfügig Beschäftigten viel mehr Branchen und Betriebe eine Aufzeichnung führen müssen, als bei anderen Teilzeitbeschäftigten sowie
- den weit vom Mindestlohn entfernte Grenzwert für die Aufzeichnungspflicht, der nicht einmal den Unterschied zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten berücksichtigt.
„Die aktuelle Mindestlohndokumentation schießt weit über das Ziel hinaus“, kritisiert Todtenhausen. „Mit unserem Antrag wollen wir die bürokratischen Auflagen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf ein vernünftiges Maß zurückfahren. Und trotzdem wären die Beschäftigten genau so gut vor rechtswidriger Ausbeutung geschützt, wie bisher.“