Corona-Hilfen
Corona-Krise: Fragen und Antworten für Unternehmen
Mein Kollege Otto Fricke hat eine umfangreiche Übersicht von Möglichkeiten der Unterstützungen für in Not geratene Unternehmen zusammen gestellt. Dabei beantwortet er Fragen zu den Themen:
- Zugang zu Kurzarbeitergeld
- Steuerliche Erleichterungen zur Liquiditätssicherung
- Zugang zu günstigen Krediten zur Liquiditätssicherung
- Bürgschaften und Exportkreditgarantien
- Pflicht zum Insolvenzantrag
Ich möchte daher hier nur auf einige wenige Maßnahmen hinweisen, mit denen auch Handwerkern, Kleinunternehmern, Solo-Selbständigen und Freiberuflern schnell an Geld kommen sollen.
Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen und Soloselbständige
Als unbürokratische Soforthilfe zugunsten von Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen, sind Einmalzahlungen als steuerbarer Zuschuss geplant.
Diese Hilfen richtet sich an Betriebe/Selbständige mit bis zu 10 Beschäftigten, das Land NRW ergänzt dies um ein Programm für Betribe/Selbständige mit bis zu 50 Beschäftigten.
Die Auszahlung soll über die Bundesländer laufen und dürfte ab Ende der Woche beantragbar sein.
NRW hat bereits ein FAQ zu den Voraussetzungen und den benötigten Unterlagen unter dem folgenden Link eingerichtet:
NRW-Soforthilfe für freischaffende Künstlerinnen und Künstler
Freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler in NRW, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten können eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro erhalten. Die Mittel müssen später nicht zurückgezahlt werden.
Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars (siehe unten) bei den zuständigen Bezirksregierungen bereits jetzt beantragt werden.
Erleichterter Zugang zum Arbeitslosengeld II
Beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV), wird zunächst bis Ende Juni auf die Prüfung von Vermögen und der Angemessenheit des Wohnraums verzichtet. Solo-Selbstständige, Freiberufler oder Beschäftigte, die mit dem Kurzarbeitergeld nicht auskommen, können also Arbeitslosengeld II beantragen, ohne ihre finanziellen Verhältnisse offen legen zu müssen.
Damit kann die staatliche Grundsicherung vorübergehend auch von Menschen beantragt werden, für die dies bisher keine Alternative war.
Auch die Regelungen für den Kinderzuschlag, der verhindern soll, dass berufstätige Eltern nur deshalb Hartz IV beantragen müssen, weil sie mit den Kindern nicht über die Runden kommen, werden vorübergehend gelockert.
Diese Regelung muss am Mittwoch vom Bundestag beschlossen werden und soll dann „schnell und unbürokratisch“ von den Job-Centern umgesetzt werden.
Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Sollten Sie selber oder ihr Betrieb durch eine individuell angeordnete Quarantäne betroffen sein, kann ein Antrag auf Entschädigung gestellt werden. In NRW sind dafür die Landschaftsverbände zuständig. Nachfolgend finden Sie den entsprechenden Link auf das Informationsangebot des LVR.