Manfred Todtenhausen

Datenschutzgrundverordnung: „Erst Verwarnung, dann Bestrafung"

Zur heute in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fordert der Bergische Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der AG Handwerk der FDP-Bundestagsfraktion, Manfred Todtenhausen, von der Bundesregierung eine Wahrung der Verhältnismäßigkeit gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen.

Todtenhausen: „Ein wirkungsvoller Datenschutz ist Freien Demokraten ein Herzensanliegen. Denn umfassender Datenschutz ist eines der zentralen Bürgerrechte in der digitalen Welt. Insofern begrüße ich grundlegend den Ansatz der Europäischen Union, mit der Datenschutzgrundverordnung hohe Maßstäbe zu setzen, wie wir sie auch aus dem deutschen Datenschutzrecht kennen. Aber eine Umsetzung in nationales Recht, die über die 1:1-Regel hinausgeht, lehnen wir ab. Denn rechtliche Regelungen müssen auch praktikabel und verhältnismäßig sein.“

Die neuen Datenschutzregeln betreffen nicht nur große globale Player wie Google oder Facebook, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen, Vereine und Ehrenamtliche. Die Bundesregierung ist in der Tat in einigen Punkten über die Vorgaben der DSGVO hinausgegangen: z. B. bei der Verpflichtung für Unternehmen zur Stellung eines Datenschutzbeauftragten, sobald zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Solche Zusätze braucht es nicht. Daher habe ich eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung gerichtet.“

Darauf hat die Bundesregierung geantwortet, dass sie in den letzten Monaten deutschlandweit über 30 Informationsveranstaltungen zur DSGVO vor Ort begleitet habe. Im Rahmen dieser Gesprächs- und Veranstaltungsformate habe sie in den vergangenen Wochen verstärkt auch die Problematik möglicher Abmahnungen diskutiert und prüfe derzeit Maßnahmen zur Verbesserung in diesem Bereich.

„Diese Antwort reicht bei weitem nicht aus, um die Verunsicherung bei kleinen und mittleren Betrieben zu verringern“, zeigt sich Todtenhausen enttäuscht.

Aus Sicht der Freien Demokraten ist es erschreckend, wie wenig die Bundesregierung offenbar unternommen hat, um die deutsche Wirtschaft flächendeckend auf das neue Datenschutzrecht vorzubereiten. In vielen wichtigen Punkten hat es die Bundesregierung noch nicht einmal geschafft, das deutsche Recht termingerecht anzupassen, so beim Missbrauch des Abmahnrechts. Zu diesen und weiteren Fragen hat die Fraktion der Freien Demokraten daher noch eine umfangreiche Anfrage an die Bundesregierung gerichtet.

„Auch ich will mich weiter dafür einsetzen, dass es doch noch zu einer verhältnismäßigen Umsetzung der DSGVO kommt, insbesondere für kleine Vereine, Organisationen und Unternehmen. Den Datenschutzaufsichtsbehörden sollte bewusst sein, dass sie nicht nur eine Verantwortung für die Durchsetzung, sondern auch für die Akzeptanz der DSGVO durch die Wirtschaft haben. Die Abmahnindustrie muss in die Schranken verwiesen werden, vor Abmahnung ist die Verwarnung zu setzen“, so Todtenhausen abschließend.