Manfred Todtenhausen

Deutsche Umsetzung der DSGVO nachbessern!

 DSGVO nachbessern

Zum Jahrestag der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erklärt der handwerkspolitischer Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion Manfred Todtenhausen:

„Seit einem Jahr ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nun in Deutschland verbindlich. Mit der Umsetzung zum 25. Mai 2018 verbinden insbesondere kleine und mittlere Betriebe aus Handwerk und Mittelstand, aber auch Vereine leider nicht nur Datenschutz und eine höhere Sensibilisierung für das Thema, sondern vor allem auch viel Aufwand bei der technischen Realisierung und drastisch erhöhte Sanktionen im Falle eines Vergehens.

Im Zusammenhang mit der bisher vielfach gängigen Abmahnpraxis durch Abmahnvereine war damit vielfach die Furcht verbunden, dass es zu einer Abmahnflut aufgrund unsachgemäßer Angaben auf Webseiten oder bei  Speicherung personenbezogener Daten kommen könnte. Trotz Auflistung im Koalitionsvertrag und langer Ankündigung hat Bundesjustizminsterin Barley erst kurz vor der Europawahl 2019 einen Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ vorgelegt, wonach insbesondere kleine Unternehmen wie Handwerksbetriebe und Vereine zwar abgemahnt werden dürfen, zunächst aber keine Abmahngebühren anfallen. Wirtschaftsverbände hatten ein generelles Abmahnverbot für alle Unternehmen durch Wettbewerber gefordert.

Als Kritikpunkt wird weiterhin beklagt, dass der deutsche Gesetzgeber zudem in Teilbereichen über die Verpflichtungen der DSGVO hinausgegangen ist. Streitpunkt bleibt hierbei vor allem die Verpflichtung zur Stellung eines Datenschutzbeauftragten, sobald zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. In Folge der umfassenden EDV-Verarbeitung und Datenspeicherung durch nahezu alle Beschäftigten in einem Betrieb bedeutet dies in der Praxis, dass nahezu jeder Betrieb ab zehn Beschäftigten einen Datenschutzbeauftragten stellen muss. Das muss zurückgenommen werden und damit wieder einheitliches europäisches Maß einnehmen.

Kleine und mittlere Betriebe beklagen seit der Umsetzung der DSGVO erheblichen Beratungsbedarf, den sie im Zweifelsfall durch eine zunehmend spezialisierte Beratungsbranche kostenpflichtig decken müssen. Übertriebene Auflagen führen so zu einer Ablehnung statt einer positiven Sensibilisierung im Sinne umfassenden Datenschutzes und auch der wichtigen Datensicherheit.“