Manfred Todtenhausen

Die digitale Auftragsvergabe ist für die Bundesregierung immer noch Neuland

In einer Kleinen Anfrage hat der bergische FDP-Bundestagsabgeordnete Manfred Todtenhausen die Probleme bei der Vergabe öffentlicher Aufträge herausgearbeitet. Die Antwort der Bundesregierung zeigt nach Ansicht der Fraktion der Freien Demokraten, dass es bei der Bundesregierung weder die notwendigen Kenntnisse über den aktuellen Stand der öffentlichen Auftragsvergabe gibt, noch Ideen die falsch laufenden Verfahren zu verbessern. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen müsste nach Ansicht der FDP die Chancen verbessert werden, sich an der Ausschreibung öffentlicher Aufträge zu beteiligen.

Die öffentliche Hand in Deutschland vergibt Aufträge im Umfang von geschätzt 280 bis 350 Mrd. Euro pro Jahr, nach neueren Schätzungen der OECD sogar im Umfang von bis zu 500 Mrd. Euro. Inwieweit kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei den öffentlichen Vergaben zum Zuge kommen, darüber herrscht in weiten Teilen Unwissenheit. So antwortet die Bundesregierung auf eine von Manfred Todtenhausen initiierte Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, dass die auf der Basis der bisherigen statistischen Pflichten erhobenen Daten ein nur sehr unvollständiges und wenig valides Bild zu den öffentlichen Aufträgen böten.

Dazu Manfred Todtenhausen: „Es scheint, dass die digitale Welt für die Bundesregierung immer noch Neuland ist: Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und der umfangreichen und komplexen Vorbereitungsarbeiten erklärt das Bundeswirtschaftsministerium ganz vage, werde die Datenerfassung  - insbesondere mit Blick auf den Aufbau der IT-Infrastruktur - voraussichtlich im Jahr 2020 beginnen. Mit ersten belastbaren Daten sei dann für das Jahr 2021 zu rechnen. Das gleiche Unwissen zeigt sich über den Zustand der öffentlichen Vergabestellen. So heißt es in der Antwort lapidar: ‚Der Bundesregierung liegen keine statistischen Informationen darüber vor, wie hoch der Digitalisierungsgrad der öffentlichen Auftraggeber ist.‘

Wer es ernst meint mit Bürokratieabbau, Vereinfachung des Vergabewesens und tiefgreifender, durchgehender Digitalisierung der Prozesse, von dem darf durchaus mehr erwartet werden als solche wolkigen Absichtserklärungen. Die Umsetzungsstrategie der Bundesregierung zur Gestaltung des digitalen Wandels wird dabei durch das Innenministerium und das Bundeswirtschaftsministerium gemeinschaftlich getragen, die administrative, projektorganisatorische Federführung obliegt dann dem Innenministerium.  Hier erweist es sich wieder einmal mehr als Fehler, dass die Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung nicht an einer zentralen Stelle gebündelt und in ihrer Gänze ein spezielles Ressort mit digitaler Kompetenz und gleichzeitig Bezug zur Wirtschaft alleinig für die gesamte Bundesregierung federführend ausgestattet ist.“

 

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