Einigung auf neue Leitplanken hat das Heizungsgesetz vom Kopf auf die Füße gestellt
Der bergische FDP-Bundesabgeordnete Manfred Todtenhausen zeigt sich zufrieden mit der Einigung der Ampel-Koalition zum Heizungsgesetz. Die Systematik des von Robert Habeck vorgelegten Gesetzentwurfes musste sich seiner Einschätzung nach grundlegend ändern, was durch den Einsatz der FDP nun erfolgt sei.
Manfred Todtenhausen: „Mit der Einigung auf neue Leitplanken für das Heizungsgesetz ist ein großer Schritt getan, aber es liegt immer noch viel Arbeit vor uns. Für uns Freie Demokraten gilt weiterhin, dass ein gutes Gesetz wichtiger ist als ein schnelles Gesetz. Es war richtig, das Heizungsgesetz in der Montagehalle noch einmal zu überarbeiten. Es ist ein Quantensprung in Richtung Praxistauglichkeit und Machbarkeit geworden. Echte Technologieoffenheit, kommunale Wärmeplanung als Voraussetzung für die Anwendung des GEG, ein Ende der der Diskriminierung von Holz und Biomasse und die Umrüstung von Gasheizungen, wenn Wasserstoff zur Verfügung steht, um nur einige Punkte zu nennen. Damit ist für eine Beratung im Bundestag der Weg frei geworden. Jetzt beginnt die detaillierte Arbeit im Bundestag. Wir haben die berechtigten Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen und werden weiterhin sicherstellen, dass am Ende ein machbares und praxistaugliches GEG steht, das niemanden überfordert.“
Für die Freien Demokraten war die echte Technologieoffenheit der wesentliche Punkt, um einem überarbeiteten Gesetzentwurf zustimmen zu können. Außerdem werden mit den neuen Leitplanken die Kommunale Wärmeplanung und das Heizungsgesetz verzahnt. Erst wenn klar ist, was in der Kommune möglich ist, greifen die Vorgaben für neue Heizungen. Die Kommunen müssen nun bis spätestens 2028 ihre Pläne vorlegen.
„Auf die drei bergischen Großstädte und ihre Stadtwerke kommt damit eine Menge Arbeit zu“, so Todtenhausen ergänzend. „Die Bürgerinnen und Bürger erwarten eine Antwort darauf, wo in Zukunft ein Anschluss an ein Fernwärmenetz oder an ein Wasserstoffnetz möglich sein wird. Nur so werden die Menschen Planungssicherheit erhalten. Hierbei würde ich mir auch mehr Tempo wünschen. Aber auch alle städtischen Gebäude werden den gleichen Pflichten unterliegen, wie private Hauseigentümer. “
Schwerpunkte zu den vereinbarten "Leitplanken":
Die Koalitionsspitzen haben sich darauf geeinigt, in Deutschland eine verpflichtende Kommunale Wärmeplanung einzuführen, die der zentrale Bezugspunkt für verpflichtende Maßnahmen im Bestand mit entsprechenden Übergangsfristen sein wird. Eine deutschlandweite kommunale Wärmeplanung wird danach bis spätestens 2028 angestrebt.
Solange keine Kommunale Wärmeplanung vorliegt,
- gelten beim Heizungstausch die Regelungen des GEG noch nicht.
- dürfen ab dem 1.1.2024 Gasheizungen eingebaut werden, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind. Dies gilt auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten.
- In Neubaugebieten gelten die Regelungen des GEG unmittelbar ab 1.1.2024.
Liegt eine Kommunale Wärmeplanung vor,
- die ein klimaneutrales Gasnetz vorsieht, können neben allen anderen Erfüllungsoptionen auch auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen eingebaut werden.
- die kein klimaneutrales Gasnetz vorsieht, dürfen Gasheizungen nur dann weiter eingebaut werden, wenn sie zu 65 % mit Biomasse, nichtleitungsgebundenem Wasserstoff oder seinen Derivaten betrieben werden.
Wird im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung kein CO2-neutrales Gasnetz geplant, ergeben sich angemessene Übergangsfristen zur Umstellung auf die neue Technologie, die die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung nicht verzögern.
Private Haushalte sollen im Rahmen notwendiger Neuinvestitionen nicht überfordert werden. Deshalb wird es von Seiten des Bundes eine Förderung geben, die aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert wird und die möglichst passgenau die einzelnen Bedürfnislagen und soziale Härten bis in die Mitte der Gesellschaft berücksichtigt. Wir wollen niemanden zu etwas verpflichten, das in der jeweiligen Lebenslage nicht leistbar ist. Darum werden die Ausnahmeregelungen, wie z.B. die Regelung zur 80-Jahres-Grenze, überarbeitet und plausibler gestaltet.