Erteilung von Klebekennzeichen für historische Fahrzeuge harmonisieren und erleichtern
Als der Jaguar E-Type 1961 auf den Markt kam, konnten sich die Konstrukteure sicher nicht vorstellen, dass der Deutsche Bundestag mehr als ein halbes Jahrhundert später über die Nummernschilder dieses schönen Autos diskutieren würde.
Das vordere Kennzeichen wurde ursprünglich auf die Motorhaube geklebt, weil es dann der Luftkühlung des Motors nicht im Weg ist, weil es schicker aussieht und weil es damals auch keine Vorschrift dagegen gab. Heute müsste es hierzulande gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) an einer Halterung befestiget werden. Dabei gefährdet diese Art der Anbringung die zuverlässige Motorkühlung des Fahrzeugs.
Ausnahmeermächtigungen von der FZV können im Einzelfall von den zuständigen Behörden der Länder erteilt werden. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht. Der Bund-Länder-Fachausschuss Fahrzeugzulassung hat sich zuletzt 2007 ablehnend zur generellen Zulässigkeit von Klebekennzeichen verhalten.
Ein Halter eines Jaguar E-Types wandte sich nun an den Petitionsausschuss, weil er in Niedersachsen kein Klebekennzeichen für seinen Oldtimer mehr bekommt. Dabei gibt es auch in Niedersachsen Fahrzeuge dieses Typs mit Klebekennzeichen - selbst in der Heimatstadt des Halters wurde noch 2013 ein Klebekennzeichen vergeben.
Für Manfred Todtenhausen, Obmann und Sprecher der FDP im Petitionsausschuss, ist dieses Verhalten der Behörden nicht nachvollziehbar. „Im Vergleich zum originalen Klebekennzeichen erhält das Fahrzeug durch ein Nummernschild mit Halterung einen ganz anderen Charakter und die zuverlässige Motorkühlung wird gefährdet. Da es historische Fahrzeuge mit Klebekennzeichen auf deutschen Straßen gibt, sollte der Bund-Länder-Ausschuss seine zehn Jahre alte Übereinkunft überdenken. Man muss nicht alles bis ins kleinste Detail regulieren und den Menschen das Leben unnötig schwer machen. Bei Geschwindigkeitsübertretungen sind auch Klebekennzeichen auf den Fotos klar lesbar. Es spricht wirklich nichts dagegen, dem Petenten dieses Kennzeichen zu erteilen!“
Nach hartem Ringen schlossen sich alle Mitglieder des Petitionsausschusses fraktionsübergreifend dem Votum Todtenhausens an, die Petition dem Bundesministerium für Verkehr zur Erwägung zu überweisen, um das Anliegen noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen.