EU-Kommission bestätigt FDP-Kritik an deutscher DSGVO-Umsetzung
Zur Kritik der EU-Kommission an der nationalen Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung erklärt der Vorsitzende der AG Handwerk der FDP-Bundestagsfraktion, Manfred Todtenhausen MdB:
„Jetzt hat es die Bundesregierung schwarz auf weiß: Die EU-Kommission hat in einer Bestandsaufnahme zu den Datenschutzbestimmungen der DSGVO explizit die Verpflichtung bemängelt, einen Datenschutzbeauftragten ab einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitern zu benennen. Diese so nur in Deutschland eingeführte Regelung führe zu einer Fragmentierung und habe unnötige Belastungen gerade für die kleinen Betriebe zur Folge.
Die Bestellung von Datenschutzbeauftragten nach deutscher Vorschrift schießt wieder einmal über das Ziel hinaus. Wir Freie Demokraten fordern von der Bundesregierung schon seit Umsetzung der DSGVO in nationales Recht im Mai letzten Jahres, auf diese unnötige Maßgabe zu verzichten und sich damit wie die anderen EU-Staaten zu verhalten. Entscheidend ist nicht die Anzahl der Mitarbeiter, sondern ob die Art der Daten und ihre Verarbeitung für die betroffenen Personen qualitativ ein besonderes Risiko darstellt.
Kleine und mittlere Betriebe beklagen bereits seit der Umsetzung der DSGVO erheblichen Beratungsbedarf, den sie im Zweifelsfall durch eine zunehmend spezialisierte Beratungsbranche kostenpflichtig decken müssen. Übertriebene Auflagen führen so zu einer Ablehnung statt einer positiven Sensibilisierung im Sinne umfassenden Datenschutzes und auch der wichtigen Datensicherheit.“