FDP für befristete Ladenöffnung auch an Sonntagen - Statt auf 800 m2 Verkaufsfläche im Handel kommt es jetzt auf Hygiene- und Abstandsregeln an
Der Bergische Bundestagsabgeordnete Manfred Todtenhausen, Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für Einzelhandel und Handwerk, erklärt zur heutigen Bundestagsdebatte rund um das weitere Vorgehen in Fragen der Corona-Pandemie und die Anträge seiner Fraktion zu Kriterien zur schrittweisen Öffnung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens und zum Konzept einer negativen Gewinnsteuer:
„Das Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts von gestern, die Schließung von Läden mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche für unzulässig zu erklären, bestätigt unsere Position in dieser Frage: Regelungen zur Öffnung von Geschäften im Einzelhandel müssen auf der Einhaltung von begründeten Abstands- und Hygieneregeln beruhen, nicht auf willkürlichen Quadratmeter-Zahlen. Genau aus diesem Grund haben die Freien Demokraten im Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, einen klaren Kriterienkatalog zu entwickeln, nach dem die schrittweise Öffnung des wirtschaftlichen wie gesellschaftlichen Lebens im Einklang mit notwendigen gesundheitsrelevanten Maßgaben im Einklang stehen. Dabei war mir besonders wichtig, aus Gründen des Gesundheitsschutzes für Verbraucherinnen und Verbraucher befristet bis zum Jahresende die Ladenöffnung im Einzelhandel an den kommenden Sonntagen zu fordern, um Kundenströme zu entzerren. Gleichzeitig kann man so zusätzlichen Umsatz erreichen.
Für uns ist es außerdem wichtig, dass Bund und Länder gezielt den Betrieben unter die Arme greifen, die vorläufig noch weiter geschlossen bleiben müssen. Einen weiteren Stillstand können sich die viele kleinen Betriebe nicht leisten, ihre Existenzen stehen auf dem Spiel. Aus diesem Grund bringt meine Fraktion an diesem Donnerstag neben dem Antrag zu nachprüfbaren Kriterien für die Öffnung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Tätigkeiten einen zweiten zur Einführung einer negativen Gewinnsteuer ein. Wir sind überzeugt: Die Betriebe brauchen jetzt schnell über die Finanzämter eine Rückzahlung bereits gezahlter Vorschüsse von Einkommen- oder Körperschaftssteuer, die dann am Ende des Jahres durch einen Verlustrücktrag abgerechnet werden kann. So verschafft man den Betrieben schnell Liquidität und die dringend benötigte Hilfe.“