FDP für Entlastung von kleinen Betrieben aus Handwerk und Einzelhandel
Zur aktuellen Lage bei den Lebensmittelhandwerken wie im Einzelhandel erklärt der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für Handwerk und Einzelhandel, Manfred Todtenhausen:
„Auch wenn der private Konsum die Konjunktur derzeit weiter vor einem Niedergang schützt und sich Betriebe etwa im Lebensmittelhandwerk oder im Einzelhandel über gute Umsätze freuen können, so gibt es dennoch große Schatten auf diesen Erfolgsmeldungen. Gerade für die kleinen Unternehmen, für die Bäckereien und Fleischereien wie den Fachhandel vor Ort geht es aufgrund des Fachkräftemangels, steigender Energiekosten und des nicht gelösten Bürokratiedickichts zunehmend finster in die Zukunft.
Wenn wir nicht wollen, dass unsere Innenstädte ausbluten, sondern es weiterhin einen gesunden Mix aus Handwerk, Handel und Gastronomie in unseren Zentren von Klein- und Mittelstädten gibt, müssen wir neben der Senkung von Steuern, Abgaben und Energiekosten auch den bürokratischen Aufwand beschränken. Genau für diese Betriebe hat die FDP-Bundestagsfraktion beispielhaft einen Antrag für die Fleißigen in diesem Lande im April in den Bundestag eingebracht. Mit ihm wollen wir die, die gerade in Handwerk und Einzelhandel ausbilden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Voll- oder in Teilzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigen, von Bürokratie bei der Mindestlohndokumentation entlasten. Was die Betriebe in Bezug auf den Mindestlohn am meisten nervt, ist nicht dessen Höhe, sondern die umfangreiche Dokumentationspflicht.
Der Aufwand ist hoch und betrifft gerade kleine Handwerks- und Handelsbetriebe, denn sie haben keine eigene Personalstelle. Wer diesen Aufwand herunterspielt, verkennt die Bürokratielast, mit der sich die Betriebe vor Ort in Stadt und Land rumschlagen müssen. Das wäre schon einmal ein guter Anfang, um mit dem lange angekündigten Bürokratieabbau wirkungsvoll zu beginnen.“
Zum Hintergrund:
Nach Auskunft der Mindestlohnkommission verliefen im Jahr 2017 gut 92 Prozent der Arbeitgeberprüfungen ohne Beanstandungen der Mindestlohnaufzeichnung. Andererseits beklagen aber zwei Drittel der Unternehmen eine erhebliche bürokratische Belastung. Nach Ansicht der FDP muss diese bürokratische Belastung gesenkt werden.
Die Fraktion der Freien Demokraten kritisiert insbesondere
- die sehr kurze Frist für die Erstellung der Aufzeichnungen und deren Umfang.
- dass bei geringfügig Beschäftigten viel mehr Branchen und Betriebe eine Aufzeichnung führen müssen, als bei anderen Teilzeitbeschäftigten sowie
- den weit vom Mindestlohn entfernten Grenzwert für die Aufzeichnungspflicht, der nicht einmal den Unterschied zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten berücksichtigt.
„Die aktuelle Mindestlohndokumentation schießt weit über das Ziel hinaus“, kritisiert Todtenhausen. „Mit unserem Antrag wollen wir die bürokratischen Auflagen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf ein vernünftiges Maß zurückfahren. Und trotzdem wären die Beschäftigten genauso gut vor rechtswidriger Ausbeutung geschützt, wie bisher. Wir schlagen eine spürbare Entlastung für kleine und mittelständische Unternehmen vor, die den Staat nichts kostet und trotzdem bei den Betroffenen große Wirkung haben kann.“