Flexible Ausgestaltung statt staatlicher Bevormundung bei Ausbildungsvergütungen
Der Vorsitzende der AG Handwerk der FDP-Bundestagsfraktion, Manfred Todtenhausen, antwortet auf die neuesten Berichte, wonach Ausbildungsanfänger von ihren Betrieben im kommenden Jahr eine Vergütung von mindestens 515 Euro im Monat und im dritten Lehrjahr mindestens 715 Euro erhalten sollen:
„Auch wenn es ein gemeinsamer Vorschlag der Arbeitgeberverbände und des Deutschen Gewerkschaftsbundes sein soll, so sehen wir die starre Einführung einer Mindestausbildungsvergütung, wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart ist, sehr kritisch.
Es ist nicht so, dass wir den Auszubildenden keine angemessene Vergütung gönnen. Es macht nur keinen Sinn, das bundeseinheitlich zu regeln. Statt Flexibilität und Vertragsfreiheit wird hier eine Regierungsforderung umgesetzt, die die autonome Festsetzung passgenauer und ausgewogener Ausbildungsvergütungen durch die Sozialpartner ad absurdum führt. Regionale und branchenspezifische Unterschiede werden dabei unzureichend bedacht und marktrelevante Aspekte außer Acht gelassen. Eine flächendeckende Mindestvergütung wird die Ausbildungsbereitschaft gerade der Kleinstbetriebe im Handwerk mit durchschnittlich sechs Mitarbeitern gefährden. Das ist der falsche Weg, um die Attraktivität der dualen Ausbildung zu erhöhen, weil es dazu führen wird, dass weniger Unternehmen ausbilden.
Wir Freie Demokraten setzen uns weiterhin für eine marktgerechte Ausgestaltung an den Bedürfnissen der Betroffenen statt einer fixen Festsetzung von Ausbildungsvergütungen ein.“