Maskenpflicht muss bei nachgewiesener Infektionsfreiheit neu bewertet werden
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Manfred Todtenhausen, Berichterstatter seiner Fraktion für das Thema Einzelhandel, spricht sich für regional differenzierte Regelungen zum Schutz vor der Corona-Infektion aus. Dies gelte auch für die Maskenpflicht.
Todtenhausen: „Ich habe großes Verständnis für den Wunsch aus Mecklenburg-Vorpommern, dort wo es kaum noch Neuinfektionen gibt, auf die Maskenpflicht zu verzichten. Für den Einzelhandel bedeutet die Maskenpflicht eine große Existenzgefahr. Es ist deutlich zu bemerken, dass die Menschen mit Maske deutlich weniger gerne einkaufen gehen und nur kurz in den Läden bleiben. Für ein Umgucken und sich zum Kaufen animieren lassen, bleibt keine Zeit. Nutznießer ist hingegen der Online-Handel.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat gerade heute im Fall des erneuten ‚Lock-Downs‘ im Kreis Gütersloh erklärt, dass differenzierte Regelungen möglich und erforderlich seien. Diesen Grundsatz sollten wir auch bei Auflagen wie der Maskenpflicht beherzigen. Wenn es vor Ort über einen gewissen Zeitraum keine Infektionsfälle gibt und auch alle Abstandsregeln nachweislich eingehalten werden können, muss die Maskenpflicht überprüft werden. Es kann nicht sein, dass Einzelhandel wie auch Kundinnen und Kunden länger als notwendig Nase und Mund bedecken müssen, obwohl keine Infektion droht.“