Meisterpflicht muss dem hohen Gut des Gefahren- und Verbraucherschutzes dienen und mit EU-Recht konform gehen
Zum heutigen Vorschlag der Regierungsfraktionen über die Wiedereinführung des Meisterbriefs in zwölf Gewerken erklärt der Vorsitzende der AG Handwerk der FDP-Bundestagsfraktion, Manfred Todtenhausen:
„Wir Freien Demokraten unterstützen grundsätzlich das Vorhaben, unter Wahrung verfassungs- und europarechtlicher Maßgaben die Meisterpflicht dort wieder einzuführen, wo der Gefahren- und Verbraucherschutz es gerichtsfest begründet. Bei Gewerken wie z. B. den Fliesenlegern oder den Rollladen- und Sonnenschutztechnikern ist dies möglich und ergibt Sinn.
Noch wichtiger erscheint mir aber, dass wir uns dann auch um die angemessene finanzielle Förderung von Meisterschülerinnen und Meisterschülern kümmern müssen, damit die Gleichstellung von beruflicher und akademischer Bildung vorankommt und keine Floskel bleibt. Denn wir brauchen junge Menschen, die mittels Aufstiegsfortbildung in der Lage sind, bestehende Betriebe zu übernehmen oder neue zu gründen. Die Große Koalition hat bei den anstehenden Haushaltsberatungen im Bundestag die Chance zu zeigen, wie wichtig Ihnen die berufliche Bildung ist.
Technologische Prozesse wie die Digitalisierung und Geschäftsentwicklungen in Folge der Globalisierung führen notwendigerweise zu Veränderungen auch im Handwerk, denen wir uns als internationale Handels- und Exportnation nicht verschließen können und dürfen. Daher gehört für mich der Schutz einzeln ausgewählter Gewerk alleine aus Gründen der Tradition und des Kulturgüterschutzes nicht zu den notwendigen Reformen. Insofern habe ich etwa bei Küfern, Spielzeugmachern und Orgelbauern Zweifel, ob sie in Zukunft wieder meisterpflichtig sein können und auch sollen.“