Meisterpflicht sorgt für Gefahren- und Verbraucherschutz
Zum heutigen Kabinettsbeschluss über die Wiedereinführung des Meisterbriefs in zwölf Gewerken erklärt der Vorsitzende der AG Handwerk der FDP-Bundestagsfraktion, Manfred Todtenhausen:
„Wir als Fraktion der Freien Demokraten unterstützen grundsätzlich das Vorhaben, unter Wahrung verfassungs- und europarechtlicher Maßgaben die Meisterpflicht dort wieder einzuführen, wo der Gefahren- und Verbraucherschutz es gerichtsfest begründet. Bei Gewerken, wie zum Beispiel den Fliesenlegern oder den Rollladen- und Sonnenschutztechnikern, mag dies möglich sein und ergibt Sinn.
Eine Wiedereinführung der Meisterpflicht auf Grundlage des ‚Kulturgutschutzes‘ halten wir für verfassungs- und europarechtlich sehr schwierig. Sollte diese Kategorie gerichtlich scheitern, könnte das dem Handwerk in Gänze schaden. Die Große Koalition sollte daher sehr genau prüfen, ob sie dieses Risiko eingehen will.
Neben dem Bestandsschutz der bestehenden Betriebe, die bisher zulassungsfrei waren, ist uns eine ausreichende Frist in den zukünftig wieder meisterpflichtigen Berufen wichtig, damit Gründungswillige wie auch Übernehmer von bestehenden Betrieben die Möglichkeit haben, die Meisterausbildung auch berufsbegleitend zu absolvieren. Die von der Bundesregierung vorgesehene 6-Monats-Frist ist dafür deutlich zu kurz. Hier wollen wir eine Übergangsfrist von 24 Monaten.
Dazu gehört außerdem, dass wir uns auch um die angemessene finanzielle Förderung von Meisterschülerinnen und Meisterschülern kümmern müssen, damit die Gleichstellung von beruflicher und akademischer Bildung vorankommt und keine Floskel bleibt. Von einer kostenfreien beruflichen Aufstiegsfortbildung, die wie das akademische Studium keine Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kennt, sind wir noch weit entfernt.“