Petitionsausschuss beschäftigt sich mit UN-Migrationspakt
Wenn den Deutschen Bundestag mehrere Petitionen erreichen, die das Gleiche fordern, wird eine davon zur Leitpetition erhoben und die anderen als Unterstützer angefügt. Zum UN-Migrationspakt erreichten den Petitionsausschuss in den letzten Wochen zahlreiche Eingaben, deren Formulierungen aber überwiegend nicht den Richtlinien entsprachen, die Voraussetzung für eine Veröffentlichung sind. Daher konnte erst heute eine Einigung erzielt werden, welche Eingabe zur Leitpetition erhoben und veröffentlicht wird.
Vom Auswärtigen Amt wurde zwischenzeitlich eine Stellungnahme eingeholt. Darin heißt es: „Der Globale Pakt stellt kein völkerrechtliches Vertragswerk, sondern einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar“. Daher „ist eine förmliche Befassung des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 59, Abs. 2, S. 1 des Grundgesetzes nicht notwendig. Gleichwohl haben sich mehrere Ausschüsse des Deutschen Bundestages im Verlauf dieses Jahres mit dem Globalen Pakt befasst“.
Auch der Petitionsausschuss bearbeitet alle zu dem Thema eingegangenen Petitionen ordnungsgemäß.
Zur Forderung von Petenten, Deutschland möge den UN-Migrationspakt nicht unterzeichnen, teilt das AA mit: „Einem üblichen Vorgehen in den Vereinten Nationen bei dieser Art von Dokumenten folgend wird die Annahme des Globalen Paktes ohne formale Unterzeichnung erfolgen, sondern im Rahmen einer intergouvernementalen Konferenz“.
„Der Petitionsausschuss scheut keine öffentliche Debatte über den UN-Migrationspakt“, so Manfred Todtenhausen, Obmann und Sprecher der Freien Demokraten. „Die letzten Wochen haben uns Abgeordneten noch einmal deutlich gemacht, welche oft unbegründeten Ängste zum Thema Migration in der Bevölkerung vorhanden sind. Viele Menschen trauen dieser Bundesregierung nicht mehr, auch wenn sie beim UN-Migrationspakt im Interesse unseres Landes handelt.
Klar geworden ist uns aber auch, welch falsche Vorstellungen über die Arbeitsweise des Petitionsausschusses herrschen. Wir führen keine Volksabstimmungen durch, mit denen die Bundesregierung zu etwas gezwungen werden kann. Wir können die Bundesregierung zwar mit der Mehrheit des Ausschusses auffordern, im Sinne einer Petition tätig zu werden, aber aufgrund der Gewaltenteilung ist die Bundesregierung nicht verpflichtet, dem zu folgen.“
Zumal der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages die Stellungnahme des AA bestätigt: „Nach gegenwärtigem Kenntnisstand und auf der Grundlage des vorliegenden Textentwurfes bestehen keinerlei rechtliche Zweifel an der Auffassung der Bundesregierung, dass der in Aussicht genommene Global Compact on Safe, Orderly and Regular Migration keiner Parlamentsbefassung nach Art. 59 Abs. 2 Grundgesetz bedarf.“
Todtenhausen warnt daher davor, die Erwartung zu wecken, der Petitionsausschuss könne Deutschlands Beitritt zum UN-Migrationspakt stoppen: „Es liegt nicht in der Kompetenz des Petitionsausschusses, über internationale Abkommen unseres Landes zu entscheiden. Gleichwohl debattieren wir öffentlich über Petitionen, die von mehr als 50.000 Menschen auf epetitionen.bundestag.de unterstützt werden.“
Der Petitionsausschuss tagt i. d. R. nicht öffentlich. Ihn erreichten im letzten Jahr über 11.000 Eingaben aus der Bevölkerung zu individuellen Problemen oder mit Bitten zur Gesetzgebung. Allein aufgrund des Datenschutzes und der Wahrung von Persönlichkeitsrechten können viele Petitionen nicht öffentlich gemacht werden. (http://bit.ly/PetRicht)