Planungs- und Rechtssicherheit beim Ganztagsausbau in der Grundschule
FDP, SPD und Grüne haben am heutigen Donnerstag ein Gesetz beschlossen, das Kommunen Planungs- und Rechtssicherheit beim Ganztagsausbau gibt und Verfahren vereinfacht.
„Mit dem heute beschlossenen Gesetz ermöglichen wir es den Kommunen, bereits bewilligte Mittel für den Ausbau der Ganztagsbetreuung in der Grundschule auch im kommenden Jahr auszugeben. Das ist ein wichtiger Schritt. Denn wegen der derzeitigen Engpässe im Bau und Handwerk wären viele Mittel sonst verfallen. Das kann nicht in unserem Interesse sein“, so der bergische FDP-Bundestagsabgeordnete Manfred Todtenhausen.
Das Gesetz sieht zudem vor, dass zwei weitere Fördertöpfe – die sogenannten Basis- und Bonusmittel – zusammengelegt werden.
Todtenhausen MdB: „Der Ganztagsausbau ist ein ambitioniertes Ziel. Doch anstatt konstruktive Vorschläge hierzu vorzulegen, verunsichern CDU und CSU die Verantwortlichen vor Ort und legen mit ihrem Gesetzentwurf zur ausschließlichen Fristanpassung nur eine Minimal-Lösung vor. Als Ampel bringen wir mit der Zusammenlegung der Fördermittel stattdessen auch eine deutliche Vereinfachung auf den Weg. Damit setzen wir noch vor Weihnachten eine Zusage aus dem Koalitionsvertrag um.“
Mit ihrem Gesetz verlängern FDP, SPD und Grüne die Frist für die Verausgabung der „Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ um ein Jahr vom 31.12.2021 auf den 31.12.2022. Dieser Fördertopf umfasst insgesamt 750 Millionen Euro und ist Teil des Corona-Paketes des Bundes. Zudem werden die 750 Millionen Euro umfassenden Bonusmittel für den Ganztagsausbau den 2 Milliarden Euro Basismitteln zugeführt, sodass dieser Fördertopf nun 2,75 Milliarden Euro umfasst.