Manfred Todtenhausen

Scholz macht schon jetzt Wahlkampf auf Kosten des Mittelstands - FDP fordert schnelle steuerliche Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen aus den Vorjahren

Manfred Todtenhausen MdB

Der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für den Einzelhandel, Manfred Todtenhausen, kritisiert den Bundesfinanzminister für seine Weigerung, Verluste schnell und unbürokratisch mit den Gewinnen aus den Vorjahren zu verrechnen und über die Finanzämter auszuzahlen:

„Gerade jetzt brauchen Geschäfte, die extrem unter den zweiten Corona-Schließungen in diesem Jahr leiden, schnell und unbürokratisch Liquidität. Deshalb müssen sie für entgangene Gewinne ausreichend entschädigt werden, wenn der Staat ihnen ihre Gewerbetätigkeit verbietet. Die Bundesregierung allerdings hat sich für die Lösung entschieden, November- und Dezemberhilfen nach einem komplizierten Antragsverfahren über die Förderbanken der Länder abzuwickeln, statt die Finanzämter einzubeziehen. Die FDP fordert dieses schon seit dem Frühjahr, den Betrieben über eine negative Gewinnsteuer schnell und unkompliziert notwendige Liquidität zu verschaffen. Nach Presseberichten soll Finanzminister Scholz diesen sinnvollen Vorschlag, der auch von Wirtschaftsminister Altmaier gemacht wurde, aber abgelehnt haben, die vorhandenen Daten der Finanzämter hierzu zu verwenden.

Viele Betriebe gerade des Einzelhandels berichten außerdem, dass die Vorschläge der Bundesregierung nicht ausreichen, lediglich Fixkosten nach dem Katalog der Überbrückungshilfe III – also Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, Abschreibungen bis zu einer Höhe von 50 Prozent sowie weitere fortlaufende betriebliche Fixkosten - zu erstatten. Wo kein ausreichender Gewinn ist - und das ist etwa bei vielen Textil - und Schuhhändlern der Fall, da kann auch keine Abschreibung stattfinden. Ganz zu schweigen von den Lebenshaltungskosten, die Unternehmerinnen und Unternehmer nicht erstattet bekommen. Während die Gastronomie gleichzeitig 75 Prozent ihrer Umsätze erlöst bekommt, bleiben die Händler auf ihrer bestellten Ware sitzen und gucken vielfach in die Röhre.

Erst kündigt die Bundesregierung eine ‚Bazooka‘ an, um dann doch auf das Schrotgewehr zu setzen. Dabei braucht es eine zielgenaue Förderung, die beim Betriebsgewinn ansetzt, nicht bei den Umsätzen. Denn hier scheint es manchmal so, als würde die Bundesregierung den Unterschied nicht kennen wollen. Daher unser Vorschlag: Es braucht für eine sachgerechte Entschädigung die Berechnung nach dem entgangenen Gewinn. Dafür könnten Elemente des Modells der Ökonomen Gabriel Felbermayr und Stefan Kooths vom Kieler  IfW als Vorbild dienen, wonach der Rückgang der Betriebsergebnisse im Krisenjahr mit dem Vorjahr verglichen wird. Genau dieser branchendurchschnittliche Rückgang des Betriebsergebnisses wird erstattet, Kurzarbeit lässt sich mit dieser Hilfe kombinieren, und auch andere Geschäftstätigkeiten, die Einnahmen bringen, sollen nicht schaden. Es kann dabei sofort Abschläge geben, abgerechnet wird mit der  Steuererklärung. So macht es auch Österreich, wo die geschlossenen Betriebe teils schon nach fünf Tagen das Geld auf dem Konto haben. Kernstück unserer Forderungen bleibt aber die „Negative Gewinnsteuer“, um die akuten Liquiditätsprobleme zu beheben. Mit ihr werden die Verluste aus diesem Jahr mit den Gewinnen aus den Vorjahren verrechnet, so dass es schnell zu Steuerrückzahlungen über die Finanzämter kommt. Warum sich in Deutschland Bundesfinanzminister Scholz gegen dieses Erfolgsmodell sperrt, bleibt uns ein Rätsel.

Denn eines ist klar: So wie bisher kann es bei den staatlichen Hilfen nicht weitergehen. Der November ist längst vorbei, es ist schon Mitte Januar. Für viele Unternehmen und Selbstständige könnte das lange Warten am Ende die Insolvenz bedeuten. Statt also die Insolvenzantragspflicht immer weiter zu verlängern, muss die Bundesregierung ihr Fördermodell endlich überarbeiten und an die Wirklichkeit anpassen.“