Sorge vor Abmahnrisiken hemmt digitale Geschäftstätigkeit kleiner und mittlerer Betriebe
Die Unsicherheit um Abmahnungen und Bußgelder im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zeigt Wirkung im Geschäftsgebahren kleiner und mittlerer Betriebe im deutschen Mittelstand. Einer Blitzumfrage des Bundesverbandes Mittelständische Wirtschaft (BVMW) zufolge haben 73 Prozent der befragten Unternehmen wegen der DSGVO ihre digitalen Aktivitäten eingeschränkt.
Für den Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion in den Bereichen Handwerk und Bürokratieabbau, den Wuppertaler Handwerksunternehmer Manfred Todtenhausen, kommt dieses Ergebnis nicht überraschend: „Was viele vorab geahnt haben, scheint sich zu bewahrheiten. Datenschutz ist richtig und wichtig, aber kleine und mittlere Betriebe etwa aus Handel und Handwerk können nicht wie große Internetkonzerne mit digitalen Geschäftsmodellen behandelt werden.“ Jetzt gelte es, noch kurzfristig zu einer verhältnismäßigen Umsetzung der DSGVO zu kommen, insbesondere was kleine Vereine, Organisationen und Unternehmen betrifft. Die Abmahnindustrie müsse in die Schranken verwiesen werden, vor Abmahnung sei die Verwarnung zu setzen.
Aus dem gleichen Grund hat er zeitnah eine mündliche Anfrage bei der Bundesregierung gestellt, in der es darum geht, wie die Bundesregierung diese Entwicklung beurteilt, die ja besonders auch die kleinen und mittleren Handwerks- und Einzelhandelsbetriebe betrifft. Auch will er wissen, was die Bundesregierung kurzfristig tun wird, um dem Rückgang der digitalen Aktivitäten zu begegnen. Mitte Juni wird die Antwort erwartet.