Todtenhausen: Kein Armutsrisiko durch Krankenversicherung
Die Freien Demokraten wollen Existenzgründer und kleine Selbständige stärken. Damit erläutert der FDP-Bundestagsabgeordnete Manfred Todtenhausen einen Antrag seiner Fraktion, der heute im Bundestag beraten wird. Danach soll der Mindestbeitrag für Selbständige mit geringem Einkommen deutlich abgesenkt werden.
Dazu Manfred Todtenhausen: „Oft muss ein Großteil des Einkommens an die Krankenkasse abgeliefert werden. Derzeit zahlt ein Existenzgründer ab dem ersten Monat über 400 € an Krankenversicherungsbeiträgen, weil ihr oder ihm die gesetzliche Krankenkasse ein Monatseinkommen von über 2.200 € unterstellen muss. Gerade für Existenzgründer und für Solo-Selbständige können diese Beiträge existenzgefährdend sein. Wir wollen daher, dass auch in Phasen eines geringeren Einkommens die Krankenversicherungsbeiträge anhand des tatsächlichen Einkommens berechnet werden.“
Diese Regelung betrifft gerade auch Selbständige im Gesundheitsbereich mit von Krankenkassen festgelegten Einnahmen wie zum Beispiel Hebammen, Logopäden oder Physiotherapeuten. Diesen Selbständigen muss auch genug Mittel übrig bleiben, um eine Altersversorgung aufbauen zu können.
„Wir wünschen jedem Selbständigen, dass er von dieser Regelung keinen Gebrauch machen muss“, so Todtenhausen. „Aber wir wissen, dass es natürlich immer Phasen geben kann, in dem es auch mal schlechter läuft. Da sollte dann der Staat aber nicht durch überhöhte Forderungen noch zusätzlich das Ende einer Selbständigkeit befeuern.“
Der Antrag der Fraktion im Wortlaut.
1904320.pdf (463.16 KB)