Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge wieder in den Folgemonat verschieben
Am 3. Juli 2020 hat die FDP-Bundestagsfraktion in erster Lesung ihren Antrag „Unternehmen schnell und effizient entlasten - Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen wieder in den Folgemonat verlegen“ in den Bundestag eingebracht (siehe unten).
Hierzu erklärt Manfred Todtenhausen MdB, Vorsitzender der AG Mittelstand und Handwerk der FDP-Bundestagsfraktion:
„Vor allem personalintensive Betriebe aus Handwerk und Mittelstand profitieren davon, wenn die Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen wieder in den Folgemonat verlegt wird.
Sie werden einerseits von Bürokratie entlastet, vor allem aber wird ihnen nicht im Voraus Liquidität entzogen. Generell aber geht es um Glaubwürdigkeit: Die Vorfälligkeit der SV-Beiträge waren den kleinen und mittleren Betrieben immer ein Dorn im Auge. Bisher hat keine Bundesregierung hier Änderungen vorgenommen, obwohl die Sozialkassen voll waren.
Damals bei Einführung brauchten die Sozialversicherungen die Beiträge im Voraus. Heute brauchen die Betriebe jede Art von finanzieller Liquidität und Entlastung. Verbände von Handwerk und Einzelhandel sowie der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft stehen da auf unserer Seite. Jetzt gilt es, Reformen anzuschieben und Tempo für Veränderung zu machen.“