Manfred Todtenhausen

Wir dürfen keine Zeit verlieren - Betriebe müssen jetzt die Gehälter und Mieten zahlen können

Zur aktuellen Situation  von kleinen und mittleren Betrieben des Handwerks in Zeiten der Corona-Krise erklärt der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für Handwerk und Bürokratieabbau, Manfred Todtenhausen MdB:

„Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Lösungen und Maßnahmen. Wir erleben derzeit eine solche außergewöhnliche Zeit, in der das soziale Leben die einschneidensten Beschränkungen seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland erfährt. Für das Handwerk und seine Betriebe, die sich fast zehn Jahre in einer guten Konjunktur befanden, kommt es jetzt darauf an, kurzfristig Überbrückungs- und Hilfsprogramme zu schmieden, damit gesunde Betriebe liquide bleiben und mittels der neuen Kurzarbeiterregelungen ihre Belegschaften für die Zeit nach Corona halten.

Für uns Freie Demokraten ist wichtig: Kein gesunder Betrieb und damit kein wettbewerbsfähiger Arbeitsplatz soll durch die Krise verloren gehen. Gewerbetreibende gerade aus kleinen und mittleren Betrieben brauchen schnelle und wirksame Hilfe, um die schwierigste Krise für den deutschen Mittelstand seit über 70 Jahren zu meistern. Deswegen achten wir nicht nur darauf, was machbar ist, sondern auch, wie praktikabel es ist - sprich wie unbürokratisch es hilft, ohne den Wettbewerb zu verzerren.
 

Dabei dürfen wir keine Zeit verlieren, denn die Betriebe müssen jetzt die Gehälter und Mieten zahlen können. Wirksame Sofortmaßnahmen, die wir vorschlagen, wären:

- über eine Art negative Gewinnsteuer direkte Liquiditätshilfen zu leisten, indem bereits geleistete Steuerzahlungen und spätere Verlustverrechnungen jetzt schnell durch die Finanzämter ausgezahlt werden;

- über einen gesonderten Nothilfefonds - wie in Bayern  - nach unbürokratischer Prüfung eine Soforthilfe zu zahlen;

- flächendeckend sicherzustellen, dass Steuervoraus- und Voranmeldungszahlen auch wirklich zinslos durch die Finanzämter gestundet werden;

- die sofortige Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge. Dies gibt den Unternehmen eine Monatsrate Atempause;

- bei Corona-bedingten Verdienstausfällen einen erleichterten Zugang zu Entschädigungen nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes zu schaffen;

- umgehend alle ausstehenden Forderungen von Handwerkern an die öffentliche Hand zu begleichen oder großzügige Abschlagszahlungen vorzunehmen;

- Kommunen, Land und Bund müssen umgehend alle offene Forderungen von Handwerkern begleichen oder zumindest großzügige Abschlagszahlungen vornehmen, wenn die übliche Rechnungsprüfung nicht erfolgen kann.

Bei allen Maßnahmen ist der wesentliche Punkt, dass sie schnellstmöglich umgesetzt werden müssen. Wenn damit bei den Betrieben die drängendste Not gelindert ist, können auch Maßnahmen wie der erleichterte Zugang zu Förderkrediten und Vereinfachungen bei der Kurzarbeiterregelung greifen.“